Von: mk
Pfatten/Leifers – Die beiden Gemeinden Pfatten und Leifers müssen einen Rückschlag hinnehmen. Weil das Bozner Verwaltungsgericht dem Rekurs der Grundeigentümerin stattgegeben, kann der Radweg zwischen beiden Ortschaften vorerst nicht verwirklicht werden.
Der Radweg ist als Teilstück auf der Strecke zwischen Bozen und Salurn geplant, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Das Land hat sich zwar um die notwendigen Enteignungen gekümmert und von Amts wegen de n Urbanistikplan der Gemeinde Pfatte abgeändert. Allerdings hat das Land zu Beginn der bürokratisch weitschweifigen Prozedur nicht die Grundeigentümerin informiert. Deshalb wurde dem Rekurs stattgegeben.
Die Verwirklichung des Radweges könnte sich nun um weitere sechs bis neun Monate verzögern. Der gesamt Ablauf muss von vorn gestartet werden.
Versicherungen vonseiten des Landes, dass die betroffenen Grundeigentümer in Zukunft mehr einbezogen würden, haben die Richter wenig beeindruckt.
In seinem Urteil bestätigt das Verwaltungsgericht, dass die Variante deshalb unrechtmäßig ist, weil der Einbringerin des Rekurses, deren Boden enteignet werden sollte, der Beginn der Prozedur nicht mitgeteilt worden sei. Außerdem hätten Katasterangaben gefehlt, wie Federico Mazzei, der Anwalt der Grundeigentümerin, laut Alto Adige erklärt.