Von: mk
Bozen – Weil sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sein sollen, einen Schaden für die öffentliche Hand dem Rechnungshof gemeldet zu haben, mussten sich am Donnerstag Ex-Ressortchef Josef March, Ex-Amtsdirektor Georg Tengler und Ex-Abteilungsdirektor Maurizio Patat vor dem Richtersenat am Rechnungshof verantworten.
Gleich zwei Verfahren standen laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten an. In beiden Fällen war das Land in einem Zivilverfahren zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt worden.
In einem Fall musste das Land 7.300 Euro an Schadenersatz zahlen, weil auf Schloss Tirol ein Schrank umgefallen und eine Putzfrau verletzt worden war, nachdem die Montagefirma vergessen hatte, den Schrank an der Wand zu fixieren.
Zunächst ging es im ersten Verfahren um einen Schaden über rund 51.000 Euro, den das Land an einen Betrieb aus Schlanders überweisen musste. Der Betrieb hatte das Land verklagt, nachdem bei Umbauarbeiten an der Berufsschule in Schlanders im Jahre 1994 an der Halle des Betriebes Schäden entstanden waren. Dafür sollen nun March, Tengler, Patat und Renate von Guggenberg von der Anwaltschaft des Landes zur Kasse gebeten werden.
Die Verteidiger Manfred Natzler, Giandomenico Pittelli, Francesco Coran und Martin Mairhofer argumentieren laut „Dolomiten“, dass es bis 2015 nur die Meldung direkter Schäden und nicht jene indirekter Schäden Pflicht gewesen sei. Erst vor drei Jahren sei die Materie rechtlich anders geregelt worden. Zudem seien im Zuge der Ermittlungen grobe rechtliche Fehler gemacht worden.