Von: luk
Bozen/Ahrntal – Jene fünf Frauen aus dem Ahrntal, denen Kindesmisshandlung vorgeworfen wird, müssen vorerst nicht wieder zurück ins Gefängnis. Laut Nachrichtenagentur Ansa hat der Verteidiger der Frauen vorgebracht, dass ihr psychischer Gesundheitszustand einen weiteren Gefängnisaufenthalt nicht möglich machen würde und es eine andere Strafe brauche. Das Gericht wird im März darüber entscheiden. Zuvor soll ein psychologisches Gutachten erstellt werden.
Den Frauen wird bekanntermaßen vorgeworfen, im religiösen Wahn zwei Kinder zu stundenlangem Beten vor allem in der Nacht gezwungen zu haben, ohne Essen und Trinken, sie am Schlafen gehindert und ihnen den Schulbesuch verwehrt zu haben. Sie haben einem richterlichen Vergleich von je zwei Jahren und sechs Monaten Haft zugestimmt.