Von: ka
Ritten – Am Dienstag führten die Beamten der Carabinieri-Kompanie Bozen mit ihren Kollegen der Stationen von Ritten und von Jenesien eine Vielzahl von Kontrollen durch. Sechs Personen wurden wegen Verstoßes gegen die Vorschriften, die die Pflicht des Grünen Passes am Arbeitsplatz betreffen, mit einer Geldstrafe belegt.
Zunächst fanden die Carabinieri in einer Tischlerei in Jenesien einen Arbeiter aus Bozen mit einem abgelaufenen Grünen Pass. Gegen ihn wurde das übliche Bußgeldverfahren eingeleitet. Da er seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen war, wurde auch gegen den Eigentümer eine Geldstrafe verhängt.
In der Gemeinde Ritten suchten die Carabinieri zusammen mit Arbeitsinspektoren zunächst eine Bar auf, die bereits im November wiederholt mit einer Geldstrafe belegt worden war. Die Inhaberin der Bar besaß nicht nur keinen Grünen Pass, sondern hatte es auch versäumt, diesen bei ihren Angestellten zu kontrollieren. Zwei Angestellte, die ohne Grünen Pass angetroffen wurden, erhielten eine Geldstrafe. Auch für die Tatsache, dass neben dem Kassagerät kein Händedesinfektionsmittel aufgestellt worden war und dass alle Personen gegen die Maskenpflicht verstießen, wurden die Inhaberin sowie sowohl sie als auch die beiden Angestellten mit einem Bußgeld belegt.
In einer anderen Bar, ebenfalls in der Gemeinde Ritten – einem Gebiet, das sich unter den Bozen am nächsten gelegenen Orten durch eine größere Anzahl von Personen auszeichnet, die sich nicht für die Bekämpfung der Pandemie zu interessieren scheinen – hatte der Besitzer des Lokals es versäumt, die Bescheinigungen der Angestellten zu überprüfen. Für diesen Verstoß wurden sowohl gegen den Inhaber als auch gegen die Baristin eine Geldstrafe verhängt.
Am zweiten Tag nach dem Inkrafttreten der neuen, verschärften Grüner Pass-Vorschriften kontrollierten die Carabinieri innerhalb von 24 Stunden mehr als tausend Personen. Dabei wurden Benutzen oder Angestellten öffentlicher Einrichtungen oder Verkehrsmittel 15 Strafmandate ausgestellt. Die Verstöße betrafen die Missachtung der Pflicht des Grünen Passes und der Maskenpflicht.