"Bestätigt Landes-Position"

Rittner Seilbahn und Trambahn: Landesgericht weist SAD-Beschwerde ab

Dienstag, 10. August 2021 | 16:10 Uhr

Von: luk

Bozen – Das Landesgericht Bozen hat die Beschwerde der SAD Nahverkehr AG gegen die Beschlagnahme der Züge, Remisen und Stationen für die Rittner Bahnen und Mendelbahn abgewiesen.
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Bekanntlich hat das Landesgericht Bozen auf Antrag der Inhouse-Gesellschaft des Landes, die Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) die Beschlagnahme sämtlicher für den Betrieb der Rittner Seilbahn, der Rittner Schmalspurbahn und der Standseilbahn Mendel notwendigen funktionalen Güter, inklusive der Züge und Immobilien, ermächtigt und als Verwahrer die STA eingesetzt.

Die SAD Nahverkehr AG hat Beschwerde gegen diese Entscheidung des Landesgerichts eingelegt und beantragt, die Beschlagnahme der Berg- und Talstation der Rittner Seilbahn sowie der Remisen aufzuheben. SAD könne aufgrund von Mietverträgen bis 2026 darüber verfügen und zwar unabhängig von der inzwischen ausgelaufenen Konzession. Die Vorsitzende des zuständigen Senats hat die Position aller Parteien angehört und den SAD-Aussetzungsantrag am 10. Juni abgewiesen, weil kein schwerwiegender Schaden vorliegt.

Mit Senatsbeschluss vom 5. August 2021 hat das Landesgericht Bozen die Beschwerde der SAD nun definitiv abgewiesen, da alle Voraussetzungen für eine Beschlagnahme, wie vom Einzelrichter festgehalten, vorliegen. Es bestehe kein Grund, die STA nicht als geeigneten Verwahrer anzusehen und es sei nicht erfindlich, welches Interesse SAD nach dem Konzessionsverlust an diesen Gütern haben könne.

Der Senat hat auch die These verworfen, dass diese Betriebsimmobilien der SAD aufgrund von Mietverträgen zustehen könnten. Diese Frage wird aber in einem anderen Verfahren zu klären sein, das bereits vor dem Landesgericht Bozen behängt. STA kann also die Stationen, Remisen und Züge weiter für den Personentransport einsetzen, womit ein weiterer Versuch der SAD, den Übergang der Dienste zu verhindern, gescheitert ist. Gegen die vorliegende Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.

“Diese Entscheidung des Bozner Landesgerichtes bestätigt erneut die Position des Landes, dass die mit öffentlichen Geldern angekauften Güter auf jeden Fall für die öffentlichen Dienste und damit für alle Südtirolerinnen und Südtiroler zur Verfügung bleiben müssen”, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.

Bezirk: Bozen