Von: mk
Rom/Mailand – Das Kassationsgericht in Rom hat das Urteil in Zusammenhang mit Cuno Tarfusser bestätigt.
Tarfusser, der seit 2019 bei der Staatsanwaltschaft in Mailand arbeitet und mittlerweile stellvertretender Generalstaatsanwaltschaft ist, hatte bekanntlich die Wiederaufnahme des Verfahrens in einem der spektakulärsten Fälle der jüngeren italienischen Kriminalgeschichte angeregt und sich darauf eine Rüge des Obersten Richterrates eingehandelt.
Vier Menschen waren beim Blutbad von Erba am 11. Dezember 2006 auf brutale Weise getötet worden. Der vierfache Mord hat bereits damals italienweit für Entsetzen gesorgt. Drei Frauen und ein Kleinkind waren in einem Appartement in Erba, einer Ortschaft in der Provinz Como, mit Messerstichen und den Schlägen einer Eisenstange getötet worden.
Olindo Romano und dessen Frau Rosa Bazzi waren in allen drei Instanzen für schuldig befunden worden.
Dem ehemaligen Leitenden Staatsanwalt von Bozen wurde vorgeworfen, die Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaft von Mailand bei Revision von Prozessen missachtet zu haben. So wurde Tarfusser beschuldigt, die Revision des Verfahrens vorgeschlagen zu haben, obwohl er dafür nicht zuständig gewesen sei. Den Leitlinien zufolge sei dies Aufgabe des Generalstaatsanwaltes gewesen.
Tarfusser, der von auch Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag war, hatte in der Vergangenheit erklärt, er würde das Gleiche wieder tun. Anschließend legte er Rekurs gegen die Rüge des Obersten Richterrats ein.
Nun hat das Kassationsgericht die Maßnahme allerdings bestätigt.
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