Von: mk
Terlan – Nach dem großen Erfolg des Starts der Akademiegespräche im Seniorenwohnheim „Pilsenhof“ in Terlan im September zum Thema „Patientenverfügung“ stand vor Kurzem ein weiterer Infoabend für die Bevölkerung auf dem Programm, der sehr gut vom anwesenden Publikum aufgenommen wurde. Dieses Mal ging es um Fragestellungen rund um die Sachwalterschaft und die Handhabe von Bankgeschäften und vermögensrechtlichen Aspekten. Referenten waren dabei Rechtsanwalt Alexander Kritzinger, der Experte im Familienrecht ist, und Pilsenhof Präsident Ulrich Seitz, der gleichzeitig als Vorsitzender des Vereins Alzheimer Südtirol fungiert.
Demenz beginnt meist schleichend und bis zur ärztlichen Diagnose der Erkrankung vergeht oft einige Zeit. Auch wenn die Krankheit diagnostiziert ist, sind Demenzkranke nicht zwangsläufig vom Geschäftsverkehr ausgeschlossen – eine Zeit lang können sie noch voll geschäftsfähig sein. Ab einem gewissen Zeitpunkt können Demenzkranke Geld- und Bankgeschäfte nicht mehr selber erledigen. Demenzkranke Menschen verlernen, mit Geld umzugehen.
Einkäufe bezahlen, am Automaten Bares abheben, Überweisungen durchführen, einen Dauerauftrag ändern – all das durchschauen sie nicht mehr. Oft tun sie Unsinniges. Besonders problematisch kann es bei Geldanlagen oder anderen Vermögensangelegenheiten werden.
Angehörige stehen einem Dilemma gegenüber. Es sind Vorkehrungen nötig, damit Demenzkranke sich finanziell nicht schaden – oder andere ihre Lage ausnutzen. Gleichzeitig gilt es, sie in ihrer Selbstbestimmung so wenig wie möglich einzuschränken – ein sensibles Thema, weiß auch Alexander Kritzinger: „Bargeld zu haben, gehört zum Selbstwertgefühl des Menschen.“
Häufig zu erleben ist, dass demente Menschen beklagen, sie hätten kein Bargeld – obgleich sie welches erhalten haben. Sie verlegen Geld oder verstecken es und vergessen dann, wo es ist. Demente geben Geld für Dinge aus, mit denen sie nichts anfangen können. Zum Beispiel kaufen manche aus alter Gewohnheit Lebensmittel zum Kochen, obwohl der Herd zu Hause aus Sicherheitsgründen abgeklemmt worden ist. Oder es werden ihnen an der Haustür oder am Telefon Produkte oder Dienstleistungen aufgeschwatzt – etwa Zeitschriften-Abos, TV- und Internet-Verträge, Reparaturen oder Renovierungsarbeiten am Haus oder in der Wohnung. Die Liste kann lang, die finanzielle Belastung groß werden. Auch keine Seltenheit ist, dass Betroffene Geld verschenken, üppige Trinkgelder geben oder hohe Beträge spenden.
Ulrich Seitz und Alexander Kritzinger weisen darauf hin, dass, was Eigentums- und Vermögensdelikte gegen ältere Menschen angeht, Experten in Südtirol, aber auch in anderen Regionen das hohe Gefährdungspotenzial ansprechen. Die Bandbreite der Delikte ist groß. Das reicht vom Enkeltrick und Schockanrufen, mit denen Betrüger ihre Opfer dazu bringen, ihnen Geld auszuhändigen – oft vier oder fünfstellige Beträge – bis hin zu Trickdiebstählen, bei denen die Langfinger an der Haustür vorgaukeln, sie seien Mitarbeiter der Stadtwerke.
Die Gefahrenquellen sind erheblich; aus diesem Grunde ist es wichtig die Menschen umfassend aufzuklären. Der Rechtsexperte weiß nur allzu gut aus seiner täglichen Erfahrung, dass Täter nicht nur Fremde sind, sondern mitunter auch Menschen aus dem sozialen Umfeld. Es kann jemand sein, der spontan zum Dieb wird, weil sich die Gelegenheit bietet. Es kann aber auch Methode dahinter stecken, beispielsweise in Verbindung mit Vertretungsbefugnissen.
Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, braucht er hingegen eine gesetzliche Vertretung. Zunächst wird geklärt, ob es eine Alternative zur so genannten Sachwalterschaft gibt. Gibt es keine, kann ein Sachwalter bestellt werden.
Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Betroffenen in denjenigen Bereichen, in denen der Betroffene sich selbst nicht vertreten kann. Das bedeutet konkret, Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen, der auf diese Hilfe angewiesen ist. „Eine Sachwalterschaft ist rechtlich verbindlich“, RA Kritzinger.
Über info@asaa.it erhalten Interessierte weitere wichtige Informationen rund um dieses Thema. „Wir bieten den nützlichen Austausch mit Experten an“, betont Ulrich Seitz und erinnert an eine Reihe neuer Initiativen für die Stärkung von Pflegenden, die in diesen Wochen anlaufen. Über die Grüne Nummer 800660561 erhalten alle Interessierte dazu die erforderlichen Details.