Verkürzung in vielen Fällen möglich

Sanitätsbetrieb vereinfacht Prozedur zur Isolierung von Corona-Infizierten

Sonntag, 09. Januar 2022 | 12:46 Uhr

Von: luk

Bozen – Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Neuinfektionen führt der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine neue Prozedur für die Isolation der positiv getesteten Personen ein.

Wie bereits bekannt, ist es aufgrund der hohen Fallzahlen derzeit unmöglich, alle positiv getesteten Personen persönlich zu kontaktieren und sie hinsichtlich eventueller Krankheitssymptome zu befragen. Auch die Erhebung der engen Kontakte ist nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund führt der Südtiroler Sanitätsbetreib mit kommendem Montag, 10.01.2022, eine vereinfachte Handhabung der Isolationsverfügungen ein. Grundsätzlich wird allen positiv Getesteten der maximale Isolationszeitraum, also 21 Tage, verordnet. Diese Zeitspanne verkürzt sich jedoch in sehr vielen Fällen.

Wer nämlich bereits die Auffrischimpfung erhalten oder seinen Impfzyklus vor nicht mehr als 120 Tagen abgeschlossen hat, bleibt, sofern symptomfrei, nur sieben Tage in Isolation (zuzüglich der für die Durchführung und Auswertung des abschließenden Tests benötigten Zeit).

Liegt die Zweitimpfung mehr als 120 Tage zurück oder ist die infizierte Person nicht geimpft, so endet die Isolationszeit nach zehn Tagen, immer vorausgesetzt, es liegen keine Symptome vor und der abschließende PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich zeigt ein negatives Ergebnis. Auch in diesem Fall muss noch die Zeit für den Test hinzugezählt werden.

Fällt der Test positiv aus, bleibt die verfügte Isolation aufrecht; am 14. Tag bzw. 17. Tag wird der Test wiederholt. Sollte auch dieser positiv ausfallen, geht die Isolation bis zum 21. Tag weiter und endet dann, sofern seit mindestens 7 Tagen keine Symptome mehr vorhanden sind.

Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit können bei sehr vielen Ärzten für Allgemeinmedizin, Apotheken und in den Drive-Ins des Sanitätsbetriebes durchgeführt werden.

Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt (oder der 21. Tag erreicht worden ist), wird die Person vom Sanitätsbetrieb entweder telefonisch oder per Mail kontaktiert und die Isolation auch formell beendet. In jedem Fall ist ein negativer PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich Voraussetzung für eine Beendigung der Isolation vor Ablauf der 21 Tage.

 

Bezirk: Bozen