Von: mk
Bozen – Wie es das Gesetzesdekret vom 7. Jänner vorsieht, dürfen ab morgen Personen im Alter ab 50 Jahren, die gegen Corona nicht geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, nicht mehr arbeiten. Neben eine Suspendierung ohne Gehalt drohen Sanktionen zwischen 600 und 1.500 Euro.
Wie die Italienische Tageszeitung Alto Adige berichtet, rechnet der Südtiroler Sanitätsbetrieb damit, dass rund 10.000 50-Jährige sich immer noch impfen ließen. Fünf Prozent davon dürften von der Maßnahme tatsächlich betroffen sein.
Während Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft zumindest theoretisch auf das Homeoffice ausweichen könnten, gibt es diese Möglichkeit für Angestellte im öffentlichen Sektor nicht. Die Interpretation der Rechtslage vonseiten des Landes lässt kein Schlupfloch zu. In einem Rundschreiben stellt die öffentliche Verwaltung klar, dass das Homeoffice in keinster Weise ein Ersatz für den Besitz des Grünen Passes ist.
In der öffentlichen Verwaltung stellt das Nationale Fürsorgeinstitut INPS mit “Greenpass50+” ein flächendeckendes Kontrollsystem zur Verfügung. Die automatisierte Plattform erlaubt es den Vorgesetzten den Impfstatus der ihm zugeordneten Arbeitnehmer zu überprüfen.
Angestellte der öffentlichen Verwaltung, die bis 15. Juni ihr 50. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können unterdessen mit 3G weiter arbeiten wie bisher. In diesem Fall ist auch das negative Ergebnis eines Corona-Tests ausreichend.