Von: sis
Leifers/Brixen – Angehörige der Carabinieri-Abteilung für Hygiene und Gesundheit haben die Besitzerin eines Wellness-Zentrums in Leifers mit einem Bußgeld belegt. In Brixen wurde ein 53-jähriger Verkaufsangestellter angezeigt. In beiden Fällen verfügten die Betroffenen nicht über einen gültigen “Green-Pass”.
Auf Anweisung des Carabinieri-Kommandos für Gesundheitsschutz in Rom werden zurzeit landesweite Kontrollen durchgeführt. Die Beamten der Carabinieri durchkämmen ganz Südtirol auf der Suche nach nicht geimpftem Gesundheitspersonal, öffentlichen Einrichtungen, die nicht den Normen entsprechen, und Eigentümern und Angestellten die ohne vorgeschriebene Zertifizierung praktizieren. Die Hauptaufgabe der Carabinieri im Bereich des Gesundheitsschutzes besteht darin, die Bürger vor allen Gefahren für ihre Gesundheit zu schützen, die von verdorbenen Lebensmitteln bis hin zur Nichteinhaltung von Gesundheits- und Hygienevorschriften reichen.
Als die Beamten gestern in einem Massage- und Wellnesszentrum in Leifers die Kontrollen durchführten, mussten sie feststellen, dass die Eigentümerin, die zudem in dem Zentrum beschäftigt ist, keinen gültigen “Green Pass” besitzt. Eine Verwaltungssanktion in Höhe von 400 Euro war unausweichlich. Das Zentrum wurde nicht geschlossen, weil es auch ohne die Frau weitergeführt werden kann, aber im Falle einer erneuten Meldung, riskiert sie weitere Sanktionen und sogar die Schließung des Unternehmens.
Die Beamten der Carabinieri von Brixen, haben heute einen 53-jährigen Mann aus dem Pustertal auf freiem Fuß angezeigt, wegen Nichtbefolgung einer rechtmäßigen Anordnung der Gesundheitsbehörde. Der Mann und seine Frau wurden zudem mit einer Geldstrafe belegt.
Die Beamten hatten sich zur Kontrolle in ein Lebensmittelgeschäft in der Altstadt von Brixen begeben. Dabei stellten sie fest, dass der „Green Pass“ des Verkaufsangestellten ungültig war. Als die Polizeibeamten die Sachlage genauer untersuchten, ergab sich, dass der Angestellte sich eigentlich bis zum 11. Dezember in häuslicher Isolation befindet. Entgegen der Verordnung der ASDAA, ging der Mann jedoch weiterhin seiner Arbeit im direkten Kontakt mit anderen Personen nach. Das Risiko einer Übertragung der Krankheit ist in diesem Fall natürlich sehr hoch.
Die Carabinieri zeigten ihn daher bei der Staatsanwaltschaft Bozen an. Der Mann wurde außerdem zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Seine Arbeitgeberin, in diesem Fall die Ehefrau des Betroffenen, wurde verwaltungsrechtlich bestraft.