Von: luk
Bozen – Betreiber von Diskotheken und Nachtlokalen können Störenfriede künftig abweisen.
Wie lokale Medien berichten, wurde am Dienstag das Einvernehmensprotokoll zwischen HGV, hds, dem Verband der privaten Wachleute und den Sicherheitskräften unterzeichnet. Es stützt sich auf ein Dekret des Innenministers und zielt darauf ab, in und vor Diskotheken sowie bei Unterhaltungsveranstaltungen mehr Sicherheit zu garantieren.
Denn bislang war es so, dass ein Lokalbetreiber niemanden abweisen konnte. Nun können Betreiber mit guter Begründung – etwa wenn jemand bereits als aggressiv bekannt ist – Personen abweisen.