Von: mk
Bozen – Im Fall des Irakers Firas Fadel, der wegen des Vorwurfs der Schlepperei im Hausarrest sitzt, zeichnet sich eine überraschende Wende ab. Der Mann wird bekanntlich beschuldigt, als Mitarbeiter einer Hilfsorganisation für Flüchtlinge Geld von Asylwerbern kassiert zu haben, um ihre Weiterreise über den Brenner zu erleichtern. Die deutschen Richter haben nun der Staatsanwaltschaft in Bozen mitgeteilt, dass drei Syrer, die nach einem illegalen Grenzübertritt in Deutschland in einem Auto von ein paar Libanesen aufgehalten worden waren, unauffindbar sind.
Die drei Syrer hatten bekanntlich ausgesagt, dass sie insgesamt 1.700 Euro in bar für die Reise über den Brenner bezahlt hätten. Gleichzeitig hatten sie erklärt, dass sie das Geld im Büro der Hilfsorganisation Volontarius Firas Fadel übergeben hätten. Fadel, der für die Sozialgenossenschaft „River Equipe“ das Flüchtlingsservicezentrum am Brenner geleitet hatte, bestritt die Vorwürfe.
Nach einer kurzen Zeit im Gefängnis wurde er in den Hausarrest überstellt. Untersuchungsrichter Walter Pelino fixierte den Verhandlungstermin in Absprache mit den deutschen Behörden auf den 31. Mai, nachdem das Beweissicherungsverfahren abgeschlossen sein sollte.
Nun taucht allerdings das Problem auf, dass die drei Syrer offenbar unauffindbar sind. Die italienische Rechtsprechung verlangt allerdings, dass der Beweis vor Gericht formuliert wird. Gerade deshalb ist das Beweissicherungsverfahren vor dem eigentlichen Prozess vorgesehen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben das Recht, die Zeugen zu vernehmen.
Falls die Staatsanwaltschaft die drei Syrer nicht direkt vernimmt, kann sie die Anschuldigungen vor Gericht demnach nicht beweisen, da die Aussagen der Syrer lediglich auf den Protokollen der deutschen Behörden stehen.