Finanzwache zieht 2.500 Liter ein

“Schmuggelbier” in Sterzing beschlagnahmt

Donnerstag, 19. Oktober 2023 | 12:05 Uhr

Von: luk

Sterzing – In den letzten Tagen hat die Finanzwache in Sterzing mehr als 2.500 Liter “Schmuggelbier” beschlagnahmt.

Die 62 Fässer, bereit zum Ausschank und bestimmt für verschiedene Pubs und Restaurants in Italien, waren in Deutschland gekauft worden. Der Transport erfolgte in anonymen Lieferwagen ohne die erforderlichen Begleitdokumente, die die Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleisten und auch für die Entrichtung der Steuer, die auf alkoholische Getränke erhoben wird, notwendig sind.

Auf diese Weise hätten Wirte sicherlich günstigere Preise gewährleisten können als andere Betreiber. Damit werde aber der Wettbewerb verfälscht – zum Nachteil derjenigen, die regelkonform agieren.

Drei Fahrer, alle Italiener, wurden auf frischer Tat ertappt und lieferten die unterschiedlichsten Entschuldigungen für das, was ihrer Meinung nach eine reine Unachtsamkeit war. Einer behauptete, er wisse nicht, wie der Transport von Bier geregelt sei. Ein anderer erklärte, er transportiere die Ware im Auftrag eines Freundes und habe sich nicht weiter um die Umstände gekümmert. Der dritte Fahrer versuchte, die Finanzbeamten davon zu überzeugen, dass die gefundene Menge Bier (über tausend Liter) für seinen persönlichen Verbrauch bestimmt sei, obwohl er seit längerer Zeit Eigentümer eines Getränkehandels in Kalabrien ist.

Der Einkauf des Bieres im Ausland hat am Ende allen drei Importeuren ordentlich Geld gekostet. Das “Schmugglerbier” wurde beschlagnahmt, und die Fahrer sowie die Endempfänger des Produkts wurden wegen der “Entziehung der Feststellung oder Zahlung der Verbrauchsteuer” bei der Staatsanwaltschaft von Bozen angezeigt.

Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu drei Jahren und einer Geldstrafe, die dem Betrag der hinterzogenen Steuer entspricht und in jedem Fall nicht weniger als 7.746 Euro beträgt, geahndet werden.

Für die angeklagten Personen gilt die Unschuldsvermutung bis zur Verkündung des Urteils oder eines möglichen strafrechtlichen Beschlusses.

Bezirk: Wipptal