Winterausrüstungspflicht 

Schneefälle: Straßendienst im vollen Einsatz

Montag, 06. Februar 2017 | 17:10 Uhr

Von: mk

Bozen – Bei den aktuellen Schneefällen war der Straßendienst im Einsatz. Es gilt jedoch auch die Winterausrüstungspflicht zu beachten.

Wie sich bei den Schneefällen am vergangenen Wochenende wieder gezeigt hat, ist es auch bei funktionierendem Winterdienst, vor allem auf den Passstraßen, notwendig, dass alle Verkehrsteilnehmer die Straßen mit Winterausrüstung befahren. Um die Sicherheit auf Südtirols Straßen zu gewährleisten, haben die Straßenwärter des Straßendiensts des Landes bei Schneefällen 2800 Kilometer an Landes- und Staatsstraßen von ihren 47 Stützpunkten im ganzen Land im Auge. „Dabei wird jeden Morgen, ab 4 Uhr früh an den markanten Stellen präventiv gestreut, damit bei einsetzendem Schneefall, der Schnee nicht unmittelbar anlegt“, erklärt Landesrat Florian Mussner. „Bei intensiverem Schneefall, rücken die Straßenwärter aus, um mit Schneepflügen, aber auch mit Streugeräten möglichst alle Straßen befahrbar zu halten“, so der Landesrat. Der Einsatz des Streugutes wird in Abhängigkeit der Straße gewählt. Ob lediglich Salz bzw. befeuchtetes Salz oder ein Salz/Kies Gemisch ausgebracht wird, hängt vom Straßentyp, der Steigung, dem Verkehrsaufkommen, den Temperaturen und diversen anderen Faktoren ab und wird von Fall zu Fall vom Einsatzleiter entschieden. In Bezug auf den Einsatz von Streumitteln gilt beim Straßendienst laut Mussner der Leitspruch so viel wie nötig, so wenig wie möglich, auch um die Nebenwirkungen des Streumitteleinsatzes so gering wie möglich zu halten. „Ziel und Aufgabe des Straßenbetreibers ist es, die Straße mit Winterausrüstung befahrbar zu halten und nicht, die Straße mittels Schwarzräumung für den Verkehr befahrbar zu machen“, unterstreicht Philipp Sicher, geschäftsführender Direktor der Landesabteilung Straßendienst. Im Falle eines Unfalls oder eines Verkehrsstaus aufgrund von hängengebliebener Fahrzeuge ist der Straßendienst nicht in der Lage die Räumung bzw. Streuung durchzuführen, da dieser wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch im Verkehr blockiert ist. „Bei Einsätzen nach Staubildungen oder anderen Unfällen arbeiten wir mit den freiwilligen Feuerwehren und allen anderen Einsatzkräften gut zusammen, denn wenn es um die Sicherheit geht, ist die gemeinsame Arbeit aller gefragt“, unterstreicht Sicher.

Der Abteilungsdirektor verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die generelle Winterreifen- bzw. Kettenpflicht, die in Südtirol gilt. „Die Winterausrüstungspflicht ist bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneefall oder Eisbildung einzuhalten, und zwar immer dann, wenn die am Fahrbahnrand angebrachten entsprechenden Schilder sichtbar sind“, betont auch Landesrat Mussner und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer.

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„Wer im Winter nicht mit geeigneter Ausrüstung und angepasstem Fahrstil unterwegs ist, macht sich nicht nur strafbar, sondern gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer“, so der Landesrat. Zur Standardausrüstung für den Winter gehören Winterreifen, Schneeketten und Eiskratzer, dazu kommt ein defensiver Fahrstil, und zwar: geringere Geschwindigkeit und größere Sicherheitsabstände wegen der längeren Bremswege.

 

Bezirk: Bozen