Von: luk
Innsbruck – An den hochansteckenden Masern erkrankt ist am 23. Jänner 2017 eine Schülerin des Oberstufenrealgymnasiums Kettenbrücke in Innsbruck. Die Jugendliche war zuvor in der ansteckungsfähigen Zeit von 19. bis 23. Jänner 2017 mehrmals täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Sistrans und Innsbruck/Kettenbrücke unterwegs. Deshalb schließt die Landessanitätsdirektion für Tirol weitere Krankheitsfälle nicht aus: Andere Passagiere könnten sich bei der Schülerin durch beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßene Tröpfchen, über die Luft oder über kontaminierte Haltegriffe in den öffentlichen Verkehrsmitteln angesteckt haben.
Kontaktpersonen müssen 18 Tage lang auf Masern-Symptome achten
Solche Personen, die in diesem Zeitraum über keinen ausreichenden Impfschutz mit zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen verfügten, haben eine hohe Wahrscheinlichkeit an Masern zu erkranken. Im Vorstadium treten Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung auf. Danach erfasst ein großfleckiger Hautausschlag mit neuerlichem hohem Fieber den gesamten Körper. Mögliche Masern-Kontaktpersonen sollten ihren Gesundheitszustand auf das Auftreten dieser Symptome für 18 Tage überwachen. Die durchschnittliche Dauer der Inkubationszeit beträgt 14 Tage.
Bei Masern zu Hause bleiben, Kontakte mit anderen Menschen meiden!
Sobald sich erste Krankheitszeichen entwickeln sollten diese Personen zu Hause bleiben und Kontakte mit anderen Menschen, insbesondere mit Schwangeren, Säuglingen und Kindern meiden. Außerdem sollte ein Arzt über die Sachlage informiert und über einen Hausbesuch oder eine Terminvereinbarung in der Praxis nach der Ordinationszeit konsultiert werden. Auch der zuständige Amtsarzt ist zu verständigen. Masern ist eine meldepflichtige Krankheit. Als Therapie wird strikte Bettruhe verordnet. Ergänzend werden jeweils nach Bedarf fiebersenkende Mittel und Antibiotika verabreicht.
Kontrolle der Impfpässe am Gymnasium
An der Schule der an Masern erkrankten Jugendlichen hat das Stadtmagistrat Innsbruck bereits Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet: Die Impfpässe von SchülerInnen und LehrerInnen wurden auf den Schutz vor der hochansteckenden Infektionskrankheit kontrolliert. Erste Impfungen wurden in der Schule bereits durchgeführt, weitere folgen in Kürze. Die höchste Wahrscheinlichkeit zur Verhinderung der Masernerkrankung durch Impfung besteht innerhalb von 72 Stunden nach Kontakt mit dem ansteckenden Masern-Erkrankten.
Erfolgt die Impfung später kann der Krankheitsverlauf günstig beeinflusst werden bzw. werden weitere Ansteckungen verhindert. Nicht ausreichend immune Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.