Von: apa
Am Dienstag wird in Straßburg entschieden, ob der Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention herabgestuft wird. Die Europäische Kommission, die die 27 EU-Mitgliedstaaten bei der Konvention vertritt, hatte dies beantragt. Kommt die nötige Zweidrittelmehrheit (mindestens 34 von 50 Unterzeichner-Staaten) zustande, kann die EU den Wolfschutz wiederum in ihrer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) herabsenken.
Konkret soll der Wolf anstatt in der Kategorie der “streng geschützten Tiere” in jener der “geschützten Tiere” gelistet werden. Ein herabgesenkter Schutzstatus gäbe den EU-Staaten mehr Flexibilität, die Jagd auf Wölfe zuzulassen, ohne aber den Schutz ganz aufzuheben – der Zustand der Wolfspopulation dürfe nicht in Gefahr geraten, heißt es in einer Presseinformation des Europarates, in dessen Rahmen die Berner Konvention beschlossen wurde.
Während Landwirtschaftsvertreter die geplante Änderung an der Konvention begrüßen, kritisieren Umwelt- und Tierschützer den Schritt. Bereits 2022 hatte die Schweiz einen entsprechenden Antrag bei der Sitzung der Unterzeichner-Staaten eingebracht. Damals stimmte die EU noch gegen die Änderung, da sie kein entsprechendes Mandat von den EU-Staaten erhalten hatte.
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