Von: luk
Bozen – Inwieweit haben die Handlungen des Grundschullehrers, der verdächtigt wird, seine Schülerinnen unsittlich berührt zu haben, Auswirkungen auf deren Psyche gehabt?
Diese Frage könnte bei der Urteilsfindung entscheidend ins Gewicht fallen.
Laut Medienberichten befinden sich die Erhebungen gegen den Lehrer in der Endphase. Am Montag soll eines der mutmaßlichen Opfer im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens in einem geschützten Raum mit Einwegspiegel angehört werden.
Dahinter werden der Beschuldigte und dessen Verteidiger, Stefano Zucchiatti, sitzen und die Aussagen des Mädchens mitverfolgen.
Die Aussage der Schülerin gilt in einem späteren Gerichtsverfahren als vollwertiges Beweismittel. Der Schülerin wird somit die psychische Belastung erspart, im Gerichtssaal als Zeugin erscheinen und ihre Aussagen wiederholen zu müssen.
Nach wie vor macht der Lehrer, der nach der Rückkehr vom Maiausflug verhaftet und in den Hausarrest überstellt worden war, von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Den Ermittlern liegen bekanntlich zahlreiche Aufnahmen von im Klassenzimmer versteckten Überwachungskameras vor. In vier Fällen werden die aufgezeichneten Vorfälle als schwer eingestuft. Auch Aussagen seiner Schülerinnen, die unter zehn Jahre alt sind, liegen bei der Staatsanwaltschaft auf.
Inwieweit die Handlungen des Lehrers die psychische Verfassung der Schülerinnen beeinträchtigt hat, ist ein entscheidender und zugleich heikler Punkt, den es für die Bemessung des Strafmaßes zu klären gilt.