Von: luk
Bozen – Für einen Bozner Zahnarzt endete ein Strafverfahren am Bozner Landesgericht mit einem Freispruch. Er musste sich – wie berichtet – wegen sexueller Belästigung in einem minderschweren Fall verantworten, nachdem ihm eine Patientin angezeigt hatte.
Eine Untersuchung der Wirbelsäule, bei der sich die Patientin nach vorne beugen sollte stand im Zentrum des Verfahrens. Dabei soll der Zahnarzt – nach Aussagen der Patientin – seinen Unterleib gegen ihr Gesäß gedrückt haben.
Gestern forderte der Staatsanwalt den Freispruch. Es gebe keinen Beweis für eine Belästigung. Im Laufe des Strafverfahrens hatten mehrere Zeugen ausgesagt, darunter andere Patienten des Zahnarztes, die erklärten, er habe auch deren Wirbelsäule untersucht.
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