Von: sis
Bozen – Seit genau einem Jahr sind die Verbreitung und der Erwerb sexuell eindeutiger, privater Bilder oder Videos ohne Zustimmung der betroffenen Person als Straftat in einem eigenen Paragraf im Strafgesetzbuch festgelegt. Laut der Sonntagszeitung “Zett” kam es seither in Südtirol bereits zu vier Anzeigen dieser Art.
In einem Artikel erläutert Cornelia Mayrl, die Mitarbeiterin der Bozner “Beratungssstelle für Frauen in Gewaltsituationen-Frauenhausverein GEA”, warum es sich bei dieser neuartigen Form der Gewalt an Frauen um eine Ausnahmesituation handelt. Die Anwältin und SVP-Abgeordnete Renate Gebhardt spricht über den strafrechtlichen Aspekt in einem solchen Fall.