Von: mk
Bozen – Ihr Alltag war von Zwang, Unterdrückung und Gewalt bestimmt. Um dem Albtraum einer 24-jährigen Marokkanerin ein Ende zu setzen, hat der Ermittlungsrichter am Bozner Landesgericht ein Annäherungsverbot ausgesprochen. Ihr Ehemann, ein 30-jähriger italienischen Staatsbürger marokkanischer Abstammung, und dessen Mutter, eine 64-jährige Marokkanerin, müssen sich demnach von ihr fernhalten. Die Polizei hat den beiden den entsprechenden Bescheid am Montag zugestellt.
Den beiden wird sexuelle Gewalt und familiäre Misshandlung vorgeworfen. Der 30-Jährige ist bereits vorbestraft, weil er seine vorherige Partnerin ebenfalls misshandelt haben soll.
Die 24-Jährige ist erst vor wenigen Wochen nach Südtirol gelangt und hegte die Hoffnung, an der Seite ihres Mannes ein glückliches Leben zu führen. In Wahrheit ging die junge Frau durch die Hölle – bis sie bei der Polizei Anzeige erstattete.
Einmal in Südtirol angekommen, war es ihr nicht mehr erlaubt, autonom die gemeinsame Wohnung zu erlassen. Außerdem zwang sie ihr Mann dazu, den Schleier zu tragen. Die Situation wurde immer unerträglicher. Am 6. April soll der 30-Jährige seine Frau sogar tätlich angegriffen haben.
In einem unbeobachteten Augenblick stürmte sie aus der Wohnung und fragte Passanten nach dem Weg zur Quästur. Dort angekommen, berichtete sie den Polizeibeamten von ihrem Martyrium. Der 30-Jährige und dessen Mutter hätten die junge Frau demnach wiederholt sowohl auf psychologische als auch auf physische Art misshandelt.
In einem Fall sei die 24-Jährige zum Sex mit ihrem Mann vor den Augen der Mutter gezwungen worden. Diese habe währenddessen „magische“ Rituale vollführt, um ihren Sohn von einem angeblichen Leiden zu befreien. Die Polizei brachte die junge Frau in eine geschützte Einrichtung, wo sie auch psychologisch betreut wird.
Angesichts der Schwere der mutmaßlichen Straftaten hat Quästor Paolo Sartori der 64-Jährigen die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Dem Sohn gegenüber wurde eine Verwarnung ausgesprochen. Beide erwartet ein Strafverfahren vor Gericht.