Von: luk
Bozen – Die Reform der Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) bringt eine Reihe von Änderungen, die auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit abzielen soll. Zu den Neuerungen gehören erhöhte Bußgelder für Verkehrsverstöße. “Einige Maßnahmen, wie die Helmpflicht für E-Roller, erscheinen sinnvoll, doch die einseitige Fokussierung auf harte Strafen dürfte kaum zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit führen”, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale Südtirol.
Die Reform sieht bekanntlich drastische Bußgelder für riskantes Verhalten wie das Telefonieren am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Wer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss künftig mit einer Strafe zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Bei Wiederholungstätern drohen sogar bis zu 1.400 Euro Bußgeld, der Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu drei Monate sowie der Abzug von acht bis zehn Punkten. Bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit können Strafen von bis zu 1.500 Euro verhängt werden.
E-Roller müssen künftig mit Blink- und Bremslichtern sowie Kennzeichen ausgestattet sein. Zudem besteht Helm- und Versicherungspflicht. Sie dürfen nur auf urbanen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 km/h genutzt werden – weder auf Radwegen noch in Fußgängerzonen. Knifflig dürfte die Pflicht der Sharing-Anbieter werden, die für E-Roller automatische Systeme einbauen müssen, die das Fahren außerhalb der zugelassenen Bereiche verhindern.
Wichtiger Aspekt im Sinne der Transparenz: Positionierung der Messanlagen
Ein wichtiger Punkt der Reform betrifft die Geschwindigkeitskontrollen. Messanlagen (Autovelox) müssen gut sichtbar und korrekt ausgeschildert sein. So müssen urbane Messgeräte mindestens 80 Meter und auf extraurbane mindestens 150 Meter vor der Messung durch Hinweisschilder angezeigt werden. Zudem müssen zwischen zwei Messgeräten auf Hauptverkehrsstraßen mindestens drei Kilometer Abstand liegen, auf Nebenstraßen mindestens ein Kilometer. Mobile Messungen sind nur dann zulässig, wenn die Polizei- oder Gemeindefahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht unterwegs sind. Verstöße gegen diese Vorschriften können dazu führen, dass Bußgelder rechtlich angefochten werden können. Dessen sollten sich Verkehrsteilnehmer jedenfalls bewusst sein.
Bewertung der Reform
“Etwas Licht und viel Schatten; so lässt sich die Reform kurz und knapp zusammenfassen”, so die VZS. “Umweltschutz- und weitere Verbände kritisieren die Reform teilweise massiv.” Sie gefährde die Sicherheit und Mobilität von Fußgängern und Radfahrern, da sie Schutzmaßnahmen teilweise abschwäche. “Statt auf Prävention zu setzen, fokussiere sich die Reform auf härtere Strafen, während die Hauptursachen wie überhöhte Geschwindigkeit und Ablenkung durch Smartphones unzureichend bedacht würden. Auch werden die Gemeinden in ihrer Handlungsfreiheit deutlich eingeschränkt. Hauptaugenmerk der Reform bleibt somit die drastische Erhöhung der Strafen.”
„Wie ein Damoklesschwert, das als ständige Bedrohung über einem schwebt, soll auch hier die bloße Androhung von Strafen das Verhalten der Verkehrsteilnehmern beeinflussen und die Sicherheit erhöhen“, erklärt Reinhard Bauer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Südtirol. „Höhere Strafen allein lösen jedoch nicht die Ursachen der Gefährdung. Es braucht gezielte Prävention und sichtbare Kontrollen. Positiv hervorzuheben sind nur wenige Maßnahmen, wie die neuen Vorgaben für E-Roller oder die verpflichtenden 1,5 Meter Überholabstand für Radfahrer. So bleibt die Reform unvollständig.”
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