Von: apa
Weil er ein 13-jähriges Mädchen und eine erheblich unter Drogen stehende Frau schwer sexuell missbraucht haben soll, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 56-jähriger Kärntner zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Mann “schwerste Sexualdelikte” (schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Vergewaltigung und Missbrauch einer wehrlosen Person) begangen hatte. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Beide Fälle hatten sich im vergangenen Sommer zugetragen. Einer davon drehte sich um ein 13-jähriges Mädchen, das von zuhause weggelaufen war, weil es Handyverbot bekommen hatte. In der Innenstadt von Klagenfurt hatte der Mann das Kind, das weder Geld noch Handy dabeihatte, angesprochen und mit in seine Wohnung genommen. Dort sei es laut Anklage zu den Übergriffen gekommen. Erst fast zwei Tage später wurde das Mädchen von der Polizei aufgegriffen, als es verwirrt über eine Straße torkelte. In ihrem Blut wurden Rückstände von Cannabis und dem K.O.-Mittel Lorazepam festgestellt.
DNA führte zu zweitem Fall
Der 56-Jährige war rasch ausgeforscht – und als seine DNA in die Datenbank eingespeist wurde, führte das zu einer weiteren Tat, die sich wenige Wochen zuvor ereignet hatte. Eine 23-jährige Frau, die schwer unter Drogen stand, hatte Anzeige erstattet, dass sie wohl missbraucht worden sei. Ihre Erinnerungen waren aber so verschwommen, dass sie sich nur mehr an Bruchstücke der betreffenden Nacht erinnern konnte.
Der Angeklagte erklärte zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi, er werde sich teilweise geständig verantworten. Zwar habe es Sexualkontakte mit der 13-Jährigen gegeben: “Aber ich habe gedacht, sie ist 18.” “Damit haben wir auch kein Geständnis”, verwies Kugi darauf, dass ja schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angeklagt war.
“Wollte nur helfen”
Die Einvernahme des Angeklagten ließ die Mitglieder des Schöffensenates teilweise ratlos zurück. “Sie sagen, Sie treffen ein junges Mädchen auf der Straße, das verwirrt wirkt. Und dann nehmen Sie sie mit heim?”, fragte Kugi. “Ja, ich wollte ihr nur helfen”, sagte der Angeklagte. “Und Ihnen ist das nicht komisch vorgekommen, dass eine 18-Jährige Handyverbot bekommt?”, bohrte Staatsanwältin Barbara Baum nach. “Nein, überhaupt nicht”, antwortete der 56-Jährige. Vielmehr sei die Sache von dem Mädchen ausgegangen, sie habe auch von sich aus Alkohol und Zigaretten wollen.
In ihrer Einvernahme, die im Gerichtssaal vorgespielt wurde, schilderte das Mädchen schließlich mehrere Übergriffe in den fast zwei Tagen, die sie bei dem Angeklagten verbracht hatte. Sie sei auch immer wieder in Ohnmacht gefallen, ihr sei schwindlig gewesen. Der Angeklagte habe ihr insgesamt 190 Euro für sexuelle Handlungen gegeben. Sie habe ihm gesagt, dass sie erst 13 Jahre alt ist.
Frau hatte fast keine Erinnerung
Im zweiten Fall bezüglich der 23-Jährigen gab der Angeklagte zu, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Das sei aber alles einvernehmlich gewesen, nachdem er sie in der Nacht auf der Straße getroffen und sie zu sich in die Wohnung genommen hatte. Dem entgegen standen die Aussagen der Betroffenen: Sie habe fast keine Erinnerung an die Nacht, habe sich am Tag danach “schmutzig” gefühlt und hatte auch Verletzungen im Intimbereich. Im Krankenhaus hatte sich dann der Verdacht auf sexuellen Missbrauch ergeben.
Die Frau hatte gleich mehrere Drogen und Medikamente konsumiert – und zwar in einer solchen Menge, dass ein Sachverständiger sie als nicht mehr handlungsfähig bezeichnete. Die Dosis war so hoch, dass andere Personen bei dieser Menge “wohl nicht mehr am Leben” wären, sagte der Gutachter.
13-Jährige noch immer in Behandlung
Die 13-Jährige sei seit dem Vorfall laufend in Psychotherapie, sei auch in stationärer Behandlung gewesen und müsse mehrere Medikamente nehmen, erklärte die Privatbeteiligtenvertreterin des Mädchens. “Irgendeine Lolita-Geschichte zu erfinden, dass quasi der Angeklagte von einer 13-Jährigen verführt wurde, ist absolut nicht glaubwürdig”, sagte Staatsanwältin Baum in ihrem Plädoyer. Vielmehr habe er in der Stadt “gezielt nach Frauen Ausschau gehalten, die Hilfe brauchen oder in Notsituationen sind. Und das ist es, was die beiden Betroffenen verbindet”.
Genau darauf verwies auch Kugi in seiner Urteilsbegründung: “Sie sind jemand, den möchte man als Frau, der es nicht gut geht, nicht treffen in der Stadt.” In seinem Alter mit einem so jungen Mädchen zwei Tage zu verbringen sei “abnormal” – und auch, ob das Mädchen, wie vom Angeklagten mehrmals ins Treffen geführt, gewisse Dinge signalisiert worden seien, spiele überhaupt keine Rolle: “Kinder in dem Alter sind nicht sexuell selbstbestimmungsfähig.” Der Schöffensenat habe in beiden Fällen keine Zweifel an seiner Schuld.
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