Von: apa
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat dem Rekurs der Finanzprokuratur gegen die Treuhandsanierung der Signa Prime stattgegeben. Damit hat das Gericht dem Sanierungsplan die Bestätigung versagt. “Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt”, teilte die Rechtsanwaltskanzlei des Signa-Prime-Sanierungsverwalters Norbert Abel am Montag in einer Aussendung mit.
Die Unternehmensfortführung der Signa Prime Selection AG bleibe “weiterhin aufrecht”, hieß es vom Sanierungsverwalter. Die Signa Prime kann den OLG-Entscheid aber noch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) anfechten.
Auch das Gericht meldete sich am Montag zu Wort: “Ausgehend von den Berichten der Insolvenzverwalterin ist das Oberlandesgericht Wien zu einem anderen Ergebnis gekommen als das Handelsgericht Wien und hält die Erfüllung des Sanierungsplans aktuell für ‘offensichtlich nicht möglich'”, teilte das OLG Wien in einer Aussendung mit.
Signa Prime und der Sanierungsverwalter gingen von einem notwendigen Finanzierungsbedarf durch einen Massekredit in dreistelliger Millionenhöhe aus. Ein Massekredit in der erforderlichen Höhe sei aber nicht erlangt worden, so das Oberlandesgericht. Auch ein zeitnaher Eingang der erforderlichen Mittel durch Liegenschaftsverkäufe sei “nicht darstellbar” gewesen.
Neben den fehlenden Finanzmitteln in entsprechender Höhe ging der Senat des Oberlandesgerichts auch deswegen von einer Unerfüllbarkeit des Sanierungsplans aus, weil die Mittel der Schuldnerin für die Erfüllung einer 30 Prozent-igen Quote nicht ausreichen. Die Signa Prime sei in ihrem Antrag von einem zu verteilenden Nettovermögen von circa 1,3 Mrd. Euro ausgegangen und habe “diesen Betrag in der Folge nie nach oben korrigiert”.
Bei der Signa Prime und Signa Development hatten die Gläubiger im März mit großer Mehrheit dem Sanierungsplan inklusive Treuhandlösung zugestimmt. Durch die Treuhand und einen langsameren Immobilienverkauf versprachen sich die Gläubiger höhere Erlöse bei der Abwicklung der Immobiliengesellschaft als bei einem Konkurs. Die Signa Prime war das Flaggschiff der Immobiliengruppe rund um Investor Rene Benko.
Laut einem “Standard”-Bericht von Mitte Juni hat die Signa Prime beim Finanzamt ein Guthaben, statt Schulden. Diese Thematik wurde beim Entscheid geprüft, hieß es vom Gericht auf APA-Anfrage. Wenn die Insolvenzverwalterin eine Forderung anerkannt habe, könne nicht dadurch die damit verbundene Rechtswirkung beseitigt werden, dass die Schuldnerin ohne ein weiteres Verfahren vorbringe, die Forderung sei erloschen.