Von: luk
Bozen – Gegen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder wird wegen des Vorwurfs der Veruntreuung im Amt im Zuge des Gebrauchs des Sonderfonds das Hauptverfahren eingeleitet.
Es geht dabei um einen Anhang in dem viel größeren Sonderfonds-Verfahren gegen Durnwalder in dem er – wie berichtet – bereits zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde.
Die neuerlichen Anschuldigungen beziehen sich auf einen kurzen Zeitraum zwischen November 2012 und März 2013. Die Verwendung des Repräsentationsfonds in dieser Periode war dem früheren Landeshauptmann bislang noch nicht angelastet worden.
Heute hat das Gericht für die Vorverhandlungen laut Nachrichtenagentur Ansa aber beschlossen, dass Durnwalder sich dafür vor Gericht verantworten muss.
Der erste Prozesstermin wurde auf den 12. September gelegt. Außerdem wurde präventiv die Summe von 26.000 Euro beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um jene Summe, die laut den Anschuldigungen vom Alt-LH ungerechtfertigterweise verwendet worden sein sollen.