Von: mk
Bozen – Der 23-jährige Albaner Fatmir Muhaj, der verdächtigt wird, der Anführer einer fünfköpfigen Gruppe gewesen zu sein, die im April letzten Jahres einen Bozner Stadtpolizisten bedroht und mit einem Glas verletzt haben, darf sich wieder frei bewegen.
Rund ein halbes Jahr lang stand er unter Spezialüberwachung. Aufgrund eines Formfehlers hat das Oberlandesgericht diese Maßnahme allerdings wieder gekippt.
Die Spezialüberwachung sieht unter anderem vor, dass man das Haus nur tagsüber verlassen darf, um zur Arbeit zu gehen.
Für die Ordnungshüter ist der Mann kein Unbekannter. Insgesamt laufen gegen den 23-Jährigen über 20 Ermittlungsverfahren.
Muhaj war zwar nicht derjenige, der das Glas geworfen hatte. Für den Richter stand allerdings fest, dass der 23-Jährige der mutmaßliche Anstifter gewesen war, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Obwohl der Richter Muhaj mit einem Aufenthaltsverbot in Bozen belegt hat, hielt sich der 23-Jährige nicht lange an das Verbot: Er kam wieder zurück, wurde erwischt und landete in Untersuchungshaft. Um ihn nach der Freilassung im Auge zu behalten, beantragte der damalige Quästor Lucio Carluccio eine Spezialüberwachung.
Nun wurde die Maßnahme vom Oberlandesgericht aufgehoben, nachdem Rechtsanwalt Federico Fava einen reinen Formfehler ins Feld geführt hatte: Laut einem Kassationsentscheid müsse in der Vorladung zum Gerichtstermin detailliert begründet werden, weshalb eine Spezialüberwachung beantragt wird, was nicht geschehen sei.
Doch Muhaj kann sich an der Aufhebung der Spezialüberwachung nicht erfreuen. Laut einem Bericht von stol.it ist er wieder hinter Gittern.
Der 23-Jährige hatte gegen die Auflagen der Überwachung verstoßen, als er ohne Führerschein erwischt wurde. Im Gefängnis wurde ihm dann ein Haftbefehl wegen Raubs zugestellt, da er am 24. Dezember den Kunden einer Bar in Bozen ins Gesicht geschlagen, ihm die Nase gebrochen und dessen Jacke geraubt haben soll.