Von: mk
Bozen – Zum mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf eine 14-Jährige in Bozen am Freitagabend meldet sich nun die Bozner Staatsanwaltschaft zu Wort und rückt mehrere Informationen zurecht.
Die Bozner Staatsanwaltschaft halte es unter Wahrung der Vertraulichkeit der Ermittlungen für notwendig, darauf hinzuweisen, dass in Medienartikeln zahlreiche Tatsachen berichtet worden seien, die nicht mit den bisher durchgeführten Ermittlungen übereinstimmen würden, heißt es in einer Mitteilung.
Insbesondere entspricht es – beim derzeitigen Stand der Ermittlungen – nicht der Wahrheit, dass es sich um eine Vergewaltigung im herkömmlichen Sinne handelt, sondern um einen tätlichen Angriff. „Dem Beschuldigten wird vorgehalten, das Opfer befummelt zu haben, wobei eine solche Tat in jedem Fall eine Straftat darstellt“, so die Staatsanwaltschaft.
Der 40-Jährige soll das Opfer auch nicht hinter einen Busch gezerrt haben. Auch hat der Übergriff laut Staatsanwaltschaft nicht 15 Minuten gedauert. Der Beschuldigte habe auch nicht versucht, die Flucht zu ergreifen.
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