Von: mk
Bozen – Die Untersuchungsrichter am Bozner Landesgericht haben im Vorjahr jeden fünften Tag ein Annäherungsverbot bzw. einen Wohnungsverweis gegen mutmaßliche Stalker und Misshandler verhängt. Dies berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Die Staatsanwaltschaft appelliert an die Opfer, Anzeige zu erstatten: Meist reiche dies aus, um die Täter in die Schranken zu weisen.
Pro Jahr leitet die Arbeitsgruppe „Schutz der Person und Gesundheit“ der Bozner Staatsanwaltschaft rund 600 Ermittlungen ein – Tendenz leicht steigend. In den meisten Fällen geht es um Misshandlung, Stalking, Straftaten gegen Minderjährige und sexuelle Gewalt, wobei letztere knapp 20 Prozent der Fälle ausmacht. Ein kleinerer Anteil betrifft Straftaten im Lebensmittelsektor, die ebenfalls in den Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe fallen.
„Von 2013 bis 2018 wurden von der Staatsanwaltschaft 270 einstweilige Verfügungen wie Annäherungs- und Kontaktverbote sowie Wohnungsverweise erwirkt“, sagt Staatsanwältin Luisa Mosna, Koordinatorin der Arbeitsgruppe.
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