Von: mk
Terlan – Die Carabinieri haben in Terlan am Freitag einen 42-Jährigen aufgrund eines Vollstreckungsbefehls der Trientner Staatsanwaltschaft verhaftet. Der Arbeiter, der bereits vorbestraft ist, muss wegen Stalkings, Entführung und Körperverletzung eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten abbüßen.
Die Vergehen sollen im Zeitraum zwischen 2017 und 218 in Bozen, Meran, Terlan und in Mezzolombardo im Trentino begangen worden sein.
Im Jahr 2019 war über den 42-Jährigen bereits ein Annäherungsverbot verhängt worden. Demnach war es ihm untersagt, sich einer Ex-Freundin zu nähern und Orte aufzusuchen, wo sie sich regelmäßig aufhielt.
Weil den Mann zwei Ex-Freundinnen angezeigt hatten, musste er sich im Rahmen zweier unterschiedlicher Strafverfahren verantworten. Im Jahr 2020 wurde der 42-Jährige zu zehn Monaten Haft wegen Raubüberfalls und Körperverletzung verurteilt, während im Jahr 2021 eine zweite Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Stalkings, Körperverletzung, Entführung und Unterschlagung folgte.
Nachdem Rekurse in der zweiten Instanz und vor dem Kassationsgericht gescheitert waren, wurde das Urteil am 22. Februar rechtskräftig. Die ersten zehn Monate der Bewährung wurden bereits abgezogen. Der Mann wurde außerdem mit einem Ämterverbot belegt: Für die Dauer von Fünf Jahren darf er kein öffentliches Amt bekleiden.
Die Carabinieri haben den 42-Jährigen ins Bozner Gefängnis überstellt. In nur wenigen Tagen war es den Ordnungshütern gelungen, den Mann aufzuspüren.
Im vergangenen Jahr haben die Carabinieri 80 Personen wegen Stalkings auf freien Fuß angezeigt. Drei weitere Personen wurden deshalb festgenommen. In 35 Fällen haben die Ordnungshüter ein Annäherungsverbot zugestellt.
In 16 Fällen haben die Carabinieri Personen unter Arrest oder unter kontrollierte Aufsicht gestellt. Alternativ mussten die Betroffen zum Sozialdienst auf Probe antreten oder es wurde ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen.