Von: mk
Bozen – Weil ihr angeblich der sogenannte Wasserbonus verweigert worden ist, hat eine Frau sich dazu entschlossen, die Gemeinde Bozen und den städtischen Dienstleister SEAB zu verklagen. Die Friedensrichterin sah die Situation allerdings anders, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Der Wasserbonus sieht auf nationaler Ebene vor, dass Bedürftige keine Gebühren für eine bestimmte Menge an Wasser pro Jahr, die als lebensnotwendig erachtet wird, nichts bezahlen müssen. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann man bei der eigenen Gemeinde den Bonus beantragen.
Weil ihr Antrag abgelehnt worden war, obwohl sie ihrer Ansicht nach die Voraussetzungen erfüllt, forderte die Boznerin nun vor dem Friedensrichter eine Entschädigung der SEAB in Höhe von 7,48 Euro für das Jahr 2018 und eine weitere in Höhe von 8,08 Euro für das Jahr 2019.
Der Friedensrichterin kam jedoch zu einem völlig anderen Schluss. Dank Autonomiestatut hat das Land bei der Trinkwasserversorgung primäre Gesetzgebungskompetenz. Ansässigen wird bei uns bereits 50 Liter Trinkwasser täglich als Lebensminimum kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Forderung der Boznerin wurde demnach als unbegründet abgewiesen. Zusätzlich war die Frau außerdem noch mit der Bezahlung der Müllgebühren in Verzug. Statt 15 Euro zu erhalten, musste sie deshalb letztendlich fast 1.200 Euro zahlen.