Von: luk
Bozen – Die Freisprüche für Klaus Stocker, Franz Pircher, Michl Laimer und Maximilian Rainer im Fall „Stein an Stein 2“ sind rechtskräftig.
Heute hat das Kassationsgericht die Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft und der Eisackwerk GmbH als unzulässig eingestuft, wie das Nachrichtenportal stol.it berichtet.
Das Urteil des Bozner Oberlandesgerichtes vom Juli 2017 bleibt damit aufrecht. Dieses war zum Schluss gekommen, dass bei der im Jahr 2009 erfolgten Abänderung des Gewässernutzungsplanes am Eisack kein Amtsmissbrauch begangen wurde.
Die damaligen SEL-Verwalter Klaus Stocker, Franz Pircher und Maximilian Rainer sowie Ex-Landesrat Michl Laimer steigen damit straffrei aus dem Verfahren aus.
Für die Eisackwerk GmbH – für die wegen des nicht gebauten Kraftwerks am Eisack ein finanzieller Schaden entstanden ist, ist damit die letzte Möglichkeit, Schadenersatz zu erhalten, vorbei.