Von: mk
Steinhaus – Die Pisteneinheit der Carabinieri hat in Steinhaus im Skigebiet Klausberg sechs Begier im Alter von 22 bis 50 Jahren angezeigt, die unerlaubt der Tätigkeit als Skilehrer nachgingen.
Der achte Artikel von Landesgesetz Nummer fünf aus dem Jahr 2001 sieht vor, dass Skilehrer in Südtirol im vorgesehenen Berufsalbum registriert sein müssen.
Die Eintragung soll garantieren, dass Personen, die als Skilehrer unerfahrene Touristen trainieren, auch die nötigen Voraussetzungen dafür haben. Neben der nötigen Befähigung und Qualifikation gehören dazu auch der Wohnsitz und der Arbeitsplatz auf italienischem Staatsgebiet.
Die Ordnungshüter stellten fest, dass jeder der Belgier jeweils rund zehnköpfige belgische Gruppen um sich versammelt hatte, um den Betroffenen das Skifahren beizubringen.
Das entsprechende Landesgesetz beinhaltet in Zusammenhang mit Skiunterricht allerdings klare Regeln. Die irreguläre Ausübung des Skilehrerberufs ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden für die heimischen Skilehrer, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen, sondern Personen ohne Eignung stellen auch Risiko für sich und andere dar.
Die belgischen Gruppen haben sich im Anschluss an die heimischen Skischulen gewandt und konnten ihren Winterurlaub sicher fortsetzen.