Von: ka
Bozen/Brixen/Bruneck/Sterzing – Die für August vorgesehene Verschärfung der Kontrollen der Straßenpolizei trug in den vergangenen Tagen erste Früchte.
Am Sonntagnachmittag fiel einer Streife der Straßenpolizei von Bruneck in St. Kassian in Badia ein Auto der Marke Ferrari FF auf. Der auf einem Parkplatz abgestellte Sportwagen trug ein bulgarisches Kennzeichen, dessen Nummern und Zahlen nicht der genormten Form entsprachen.
Die vom Besitzer des Ferrari FF, dem in Rom wohnhaften italienischen Staatsbürger M. G., der sich für einige Urlaubstage in Südtirol aufhielt, vorgezeigten Dokumente wiesen verschiedene, augenscheinliche Ungereimtheiten und Unregelmäßigkeiten auf. Nach minutiösen Kontrollen kam heraus, dass das auf einen Wert von 150.000 Euro geschätzte Fahrzeug aus einer im Jahr 2016 zum Schaden einer Leasingfirma aus Monza verübten Unterschlagung stammte. Mithilfe einer geschickten Fälschung war die Originalfahrstellnummer in jene eines im Ausland zirkulierenden Fahrzeugs verwandelt worden, sodass Identifizierung und kriminelle Herkunft des Ferrari nur mehr schwer festgestellt werden konnten. Alle Dokumente und der dunkelblaue Ferrari FF selbst wurden von der Polizei beschlagnahmt. Der Lenker hingegen wurde wegen Hehlerei angezeigt.
Am letzten Wochenende gingen im Rahmen verschärfter Kontrollmaßnahmen der Straßenpolizei auch zwei Alkohollenker ins Netz. Der erste der beiden Fälle von Fahren unter Alkoholeinfluss wurde von einer Streife der Straßenpolizei von Brixen am frühen Samstagmorgen gegen 1.35 Uhr im Gemeindegebiet von Lajen festgestellt. Der im Jahr 1961 geborene Lenker wies einen Blutalkoholspiegel von 1,33 Promille auf. Die Beamten entzogen dem Lenker den Führerschein und übergaben das Fahrzeug einer anderen Person.
Schwerwiegender war der Fall eines 1974 geborenen und in Meran wohnhaften Mannes, der von einer Streife der Bozner Straßenpolizei auf der MeBo bei Gargazon erwischt wurde. Der Meraner, der typische Symptome der Trunkenheit zeigte, wies bei der Kontrolle einen Blutalkoholspiegel von 2,3 Promille auf. Wie vom Gesetz vorgesehen, wurde der Mann wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt. Zudem wurde das Fahrzeug beschlagnahmt.
Ein glückliches Ende hingegen nahm der Fall eines Camperdiebstahls. Aufgrund eines Hinweises eines Autobahnnutzers, der auf der Autobahn A22 seinen eigenen vor mehreren Monaten in Rom gestohlenen Camper wiedererkannt hatte, hielt eine Streife der Straßenpolizei von Sterzing beim Kilometer 35 der Nordspur ebendieses Fahrzeug auf. Eine akkurate Kontrolle der Dokumente und der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs ergaben, dass beide gefälscht waren. An Bord des Campers hingegen befanden sich zwei deutsche Staatsbürger, die nichtsahnend über Internet den in Rom gestohlenen Camper erworben hatten.
Um den genauen Ablauf des Diebstahls und des illegalen Verkaufs festzustellen, wurden auf Anordnung des Staatsanwalts hin die Beschlagnahme der Dokumente und des Fahrzeugs verfügt. Der echte Besitzer des gestohlenen Campers, der sich auf eine Reise nach Nordtirol befand, hatte seinen Camper anhand des von ihm eigenhändig geschmiedeten Fahrradträgers – der Besitzer ist von Beruf Schmied – wiedererkannt. Der Camper wurde seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Ermittlungen zur Feststellung der Identität des Camperdiebes sind immer Gange.