Von: luk
Schlanders – In drei weiteren Gemeinden in der westlichen Landeshälfte finden verschärfte Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Anwendung, nachdem der Sanitätsbetrieb den Nachweis von Fällen der südafrikanischen Coronavirus-Variante bekannt gegeben hat. Zu den bisher neun Gemeinden kommen somit Tirol, Partschins und Schlanders hinzu.
Die Einschränkungen gelten für diese drei Gemeinden ab Montag, 1. März, und sind bis einschließlich Sonntag, 7. März, wirksam. Ab Montag ist somit auch in Tirol, Partschins und Schlanders das Vorliegen eines negativen Testergebnisses Voraussetzung für das Betreten und Verlassen der Gemeinde. Die diesbezüglichen Kontrollen werden die Sicherheitskräfte am Montag aufnehmen. Kleinkinderbetreuung, Kindergärten und Grundschulen werden in diesen Gemeinden am Montag (1. März) nicht den Präsenzbetrieb aufnehmen. Der Notdienst wird gewährleistet.
Die Tests können in den betroffenen Gemeinden bei eigenen Teststationen sowie landesweit bei vielen Hausärztinnen und Hausärzten sowie in Apotheken durchgeführt werden. Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, mit der die Notwendigkeit der Übertretung der Gemeindegrenze bestätigt wird. Alle Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Im Coronavirus-Portal auf der Web-Seite des Landes Südtirol sind die aktuell geltenden Regeln und nützliche Informationen zum Coronavirus zu finden. Im Bereich “Dokumente zum Herunterladen” stehen die heute veröffentlichte Verordnung Nr. 11/2021 sowie frühere Verordnungen, Eigenerklärungen und wichtige Dokumente zum Herunterladen bereit.