Von: APA/dpa
Am Tag zwei nach dem Fund der Leiche der neunjährigen Valeriia in einem Wald bei Döbeln sucht die Mordkommission weiter nach einem oder mehreren Tätern. Dazu würden Spuren gesucht, Zeugen vernommen und Aussagen ausgewertet, sagte Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart am Donnerstag auf Anfrage.
Die Ermittler gehen davon aus, dass das Kind nicht sexuell missbraucht wurde. “Das Mädchen war bekleidet.” Zu genaueren Ermittlungsansätzen wollte sie nichts sagen, ebenso zur Todesursache – wegen eines möglichen Täterwissens. “Wir haben Thesen zum Motiv”, sagte Burghart. “Deshalb suchen wir ja auch im engeren sozialen Umfeld. Aber ich kann im Moment nichts dazu sagen.”
Recherchen der “Bild” zufolge haben die Ermittler zwei Männer im Visier. Einer sei der Ex-Freund von Valeriias Mutter und solle sich in Tschechien aufhalten. Er habe die Mutter am Vormittag von Valeriias Verschwinden kontaktiert, so “Bild”. Sein Handy soll in einer Funkzelle in Döbeln eingeloggt gewesen und er von der Überwachungskamera eines Nachbarhauses gefilmt worden sein. Gesucht werde außerdem ein Mitte 50-Jähriger, der Valeriias Mutter zuvor gestalkt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wollte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur dazu nichts sagen.
Fragen wirft nach wie vor auf, warum die Polizei so spät in dem Areal nach dem Mädchen gesucht hat. Eine Zeugin hatte am Tag von Valeriias Verschwinden am Stadtrand Schreie gehört und später der Polizei davon berichtet. Laut Polizei hatte dies aber zunächst nicht genauer eingegrenzt werden können und der Fund der Leiche sei rund zwei Kilometer entfernt gewesen. Als die Familie selbst später der Polizei mitteilte, dass sie öfter in dem Wald an den Knollensteinen gewesen sei, wurde die Suche dorthin ausgedehnt. Dabei war am Dienstagnachmittag das Mädchen tot im Unterholz gefunden worden.
Geprüft wird von der Staatsanwaltschaft auch ein mögliches Fehlverhalten seitens der Schule. Die hatte Valeriias Mutter nicht wie vorgeschrieben kontaktiert, als das Kind am Montag voriger Woche nicht im Unterricht war. Dazu werde ein Bericht des Landesamtes für Schule und Bildung abgewartet und dann entschieden, ob ein Anfangsverdacht für strafrechtliches Handeln vorliege, hieß es. Im Raum stehe eine mögliche Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Die Behörde hatte das Versäumnis der Schule bestätigt und geht dem Fehlverhalten nach. Den Angaben zufolge könnte das arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen.