Von: luk
München/Bozen – Im Südtiroler Pestizidprozess steht am Freitag, dem 29. Oktober der nächste Verhandlungstermin an: Karl Bär, aktuell für sein Bundestagsmandat freigestellter Agrarreferent des Umweltinstituts München, muss zum vierten Mal vor dem Landesgericht Bozen erscheinen, weil er den hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen kritisiert hat. Der ebenfalls wegen übler Nachrede in Bozen angeklagte österreichische Buchautor und Filmemacher Alexander Schiebel war hingegen am 28. Mai freigesprochen worden. Das Gericht sieht im Fall Schiebel den Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliegen. Das Umweltinstitut München wertet die Urteilsbegründung als ein klares Votum für die Meinungsfreiheit und als gutes Vorzeichen für den Prozess gegen Karl Bär.
Bär war nach einer satirischen Plakataktion des Umweltinstituts im Sommer 2017 vom Südtiroler Landesrat Arnold Schuler sowie von mehr als 1370 Südtiroler Bäuerinnen und Bauern angezeigt worden. Im Juli 2021 wurde der Großteil der Anzeigen zurückgenommen, doch da zwei Brüder ihre Anzeigen aufrechterhalten, geht der Prozess weiter – und bleibt für den Angeklagten immer noch existenzbedrohend: Im Fall einer Verurteilung könnten tausende Südtiroler Landwirt:innen in einem anschließenden Zivilverfahren Schadensersatzforderungen geltend machen, die Millionenhöhe erreichen könnten.
Doch der Freispruch für Alexander Schiebel stärkt Karl Bär den Rücken. Das parallel bei einem anderen Richter am selben Gericht geführten Verfahren endete im Mai mit einem Freispruch noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens. Die „Südtiroler Obstbauern“ als solche seien nicht klar identifizierbar und könnten deshalb auch nicht beleidigt werden, so die Urteilsbegründung, die inzwischen vorliegt. Deshalb liege keine Straftat vor. Nach Ansicht von Bärs Verteidiger Nicola Canestrini ist diese Argumentation auch auf den Fall von Karl Bär übertragbar. „Umweltkritiker sind nicht strafbar, wenn sie die Wahrheit sagen, wie auch das Gericht in Bozen bereits mehrmals festgestellt hat: Deshalb erwarten wir uns, dass alle Bauern die gewagte Anzeige endlich zurücknehmen.“ Schiebel hatte in seinem Buch “Das Wunder von Mals” und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol scharf kritisiert.
“Das Gericht hat entschieden: Kein Landwirt, keine Bäuerin kann behaupten, ein Opfer von übler Nachrede zu sein, nur weil jemand grundsätzlich den hohen Pestizideinsatz in der Landwirtschaft in Frage stellt”, kommentiert Fabian Holzheid, politischer Geschäftsführer am Umweltinstitut München. “Das Urteil im Fall von Alexander Schiebel bestätigt: Kritik am Einsatz von Pestiziden in der Südtiroler Landwirtschaft kann und darf nicht durch haltlose Verleumdungsvorwürfe unterdrückt werden.”
Während das Urteil für Alexander Schiebel am 16. Oktober rechtskräftig wurde, geht der Prozess gegen Karl Bär derweil weiter. “Die Diskussion um den hohen Pestizideinsatz in Südtirols Apfelplantagen könnte längst außerhalb des Gerichtssaals stattfinden, wenn nicht zwei Südtiroler Obstbauern diesen absurden Prozess aufrechterhalten würden”, sagt Karl Bär, der mittlerweile als Abgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag sitzt. Die beiden Brüder, die an ihren Strafanträgen festhalten, sind nun für den nächsten Prozesstag am 29. Oktober als Zeugen der Staatsanwaltschaft geladen. Erstmals in diesem Prozess wird es dann wohl um den eigentlichen Streitpunkt gehen: den Pestizideinsatz in Südtirol. “Wir haben gesagt, was ist – das muss in einer Demokratie möglich sein, ohne vor Gericht zu landen. Und wir können mit Zahlen belegen, dass unsere Kritik den Tatsachen entspricht”, so Bär.
Als Prozessbeobachter haben sich Hanspeter Staffler (Mitglied des Südtiroler Landtags), Claudia Köhler (Mitglied des Bayerischen Landtags) und Rosi Steinberger (Mitglied des Bayerischen Landtags und Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz) angekündigt.