Von: luk
Bozen – Es wurde im Vorfeld befürchtet: Das Impf-Dekret der Regierung Draghi im Gesundheitsbereich führt letztlich zu einer Reduzierung der Dienste für die Patienten.
Wie die Tageszeitung Alto Adige am Montag berichtet, sind derzeit in den Südtiroler Krankenhäusern rund 800 Angestellte – vor allem Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger – nicht bereit, sich Impfen zu lassen. Tun sie das aber nicht, müssen sie laut dem Dekret bis Jahresende suspendiert werden. Dass dieser mögliche Aderlass Folgen für die Versorgung von Patienten haben kann, wird langsam deutlich.
Am Bozner Krankenhaus soll es bereits zum Bettenabbau bei der Dermatologie und der Inneren Medizin gekommen sein. Am Meraner Spital soll es auf der Reha-Abteilung Probleme geben und im Krankenhaus von Brixen soll die Chirurgie-Abteilung betroffen sein. Bislang wurden laut dem Bericht erst rund 150 Pflegekräfte, die nicht bereit waren, sich impfen zu lassen suspendiert. Doch Hunderte Suspendierungen könnten noch anstehen, sollten sich alle bisher impfunwilligen Pflegekräfte im öffentlichen Gesundheitssektor weiter querstellen.
Hinzu kommt ein Planungsproblem: Aus Privacygründen werden die Namen der Impfunwilligen und der zu suspendierenden Angestellten nämlich erst im letzten Moment mitgeteilt. Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärt, dass dieser Umstand die Organisation in den Abteilungen über den Haufen werfe. Man fahre auf Sicht.
Neben den bis zu 800 Impfunwilligen im öffentlichen Gesundheitssektor kommen noch einmal 1.600 Arbeitskräfte in privaten Strukturen wie Altersheimen oder Apotheken hinzu.
Die Verantwortlichen hoffen, dass bis zum Schluss dennoch viele Betroffene umschwenken und sich impfen lassen. Ansonsten werden wohl noch mehr Betten und Dienste am Patienten gestrichen werden.
Jene Mitarbeiter, die bereits die Suspendierung formal erhalten haben, dürfen nicht mehr direkt am Patienten arbeiten. Für sie wird indes die Möglichkeit geprüft, sie in eine nicht “gefährdete” Position oder in Smart Working zu vermitteln, aber im Falle eines negativen Ergebnisses wird die formelle Suspendierung, die vom Sanitätsbetrieb mitgeteilt wird, rückwirkend ab dem Tag der oben genannten Feststellung der Nichteinhaltung gelten.