44-Jähriger bekannte sich vor Gericht in Eisenstadt schuldig

Teilbedingte Haft für falschen Polizisten in Eisenstadt

Dienstag, 25. März 2025 | 11:40 Uhr

Von: apa

Ein 44-Jähriger, der sich als Polizist ausgab, um an Wertgegenstände und Bargeld zweier Opfer zu kommen, ist am Dienstag in Eisenstadt zu 21 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt worden. Der Mann fungierte als “Abholer”, enthielt der kriminellen Organisation, für die er tätig war, im vergangenen Dezember jedoch einen Großteil der Beute vor. Daraufhin wurde er bedroht, bekam Angst und stellte sich der Polizei. Vor Gericht bekannte er sich schuldig.

Zweimal war der Angeklagte als “Abholer” im Einsatz. Mittäter hatten zuvor bei den beiden Opfern angerufen, sich als Polizisten ausgegeben und von vermeintlichen Einbruchsdiebstählen in der Umgebung berichtet. Die Polizei würde daher Bargeld und Wertgegenstände an sich nehmen, um sie vorübergehend sicher zu verwahren. Danach tauchte der 44-Jährige ebenfalls als vermeintlicher Polizist bei den Opfern zuhause auf und nahm die Beute an sich.

40.000 und 64.500 Euro Schaden

Im November 2024 holte er im niederösterreichischen Muckendorf (Bezirk Tulln) von einer älteren Frau 40.000 Euro Bargeld ab. Im Dezember fuhr er nach Bad Reichenhall in Deutschland, um einem Mann Wertgegenstände und Bargeld mit einem Gesamtwert von 64.500 Euro abzunehmen. Dass er davon nur einen Bruchteil an seine Hintermänner weitergab, führte dazu, dass er von diesen gesucht und bedroht wurde. Aus Angst stellte sich der 44-Jährige schließlich der Polizei.

Über einen Bekannten sei er mit der kriminellen Organisation in Kontakt gekommen, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Warum er mitgemacht habe, könne er selbst nicht mehr sagen. “Nichts entschuldigt, dass ich das gemacht habe”, meinte der 44-Jährige. Nachdem er sich gestellt hatte, legte er ein umfassendes Geständnis ab und gab der Polizei Namen, Telefonnummern und Daten weiter. Auch einen Teil der Beute habe er zurückgegeben.

Das Schöffengericht sprach den falschen Polizisten wegen der Verbrechen des schweren Betrugs und der kriminellen Organisation schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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