Von: mk
Bozen – Wenn sich das Landesgericht im Herbst wieder mit der mutmaßlichen Übervorteilung eines Arglosen befasst, die Christian Egartner angelastet wird, ist der Fall rund um den Teissl-Hof in Pflersch bereits verjährt. Trotzdem hat Staatsanwalt Igor Secco gestern die Anklage erneuert bzw. abgeändert, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Die Anklageschrift wird dem Ex-Landtagsabgeordneten und Ex-SVP-Bezirksobmann sowie dem Wipptaler Immobilienmakler Peter Paul Mader nun zugestellt. Am Donnerstag vertagte Richter Oswald Leitner das Verfahren auf den 22. September. Doch wahrscheinlich wird der Auftakt des Prozesses zugleich dessen Ende sein, da die mutmaßliche Straftat bereits am 4. August verjährt. Wollen Egartner und Mader für einen Freispruch kämpfen, bleibt ihnen jedoch die Möglichkeit offen, auf die Verjährung zu verzichten.
Bekanntlich waren beide Anfang 2015 zu bedingten Haftstrafen von je zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Egartner war Bürgermeister der Gemeinde Brenner, als im November 2008 das Gebiet, auf dem auch der Teissl-Hof steht als Hotelzone ausgewiesen werden sollte.
Während Ferdinand Teissl den Hof in die Gesellschaft Pflersch KG einbrachten, wollten Egartner und Mader für das Kapital sorgen. Die Staatsanaltschaft warf den Angeklagten vor, dass sie Teissl seinen Hof um einen zu niedrigen Betrag abgekauft hätten.
Teissl erhielt im Gegenzug unter anderem eine Leibrente. Der Staatsanwalt ergänzte darauf die Anklage und beanstandete, dass diese Leibrente vom Konto der Pflersch KG behoben worden sei, dessen Mitinhaber auch Teissl selbst sei.
Die Verteidiger Alberto Valenti und Nicola Nettis bzw. Paolo Corti beanstandeten allerdings am Oberlandesgericht, dass die ergänzende Klärung ihren Mandanten nicht zugestellt worden sei.
Darauf erklärte das Oberlandesgericht das Urteil für nichtig. Dies hat auch das Kassationsgericht heuer im April bestätigt.