Kassenärzte fordern Strafzahlungen

Termin geschwänzt? – Das kann teuer werden

Montag, 28. Oktober 2024 | 17:12 Uhr

Von: mk

Was in anderen Ländern schon längst zur Normalität gehört, könnte auch in Deutschland bald gängige Praxis werden. Kassenärzte und -ärztinnen fordern Strafgebühren für das unentschuldigte Fernbleiben von Terminen.

Angespannte Lage

Die Finanzlage vieler Praxen ist als durchaus kritisch anzusehen. Auch im Hinblick darauf fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV, dass das Schwänzen eines Arzttermins eine Strafzahlung für den Patienten oder die Patientin zur Folge haben sollte. Und tatsächlich gibt es bereits vereinzelte Praxen, die so verfahren. Laut eines Berichts der Bild werden hier bis zu 40 Euro Strafgebühr erhoben. In Einzelfällen, etwa wenn die Patientin oder der Patient wiederholt unentschuldigt zu einem Termin nicht erscheint, sind es bis zu 100 Euro.

Blockierte Termine

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen fordert, dass eine solche Strafgebühr von den Krankenkassen übernommen werden solle. „Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben“, so der Verbandschef. Er sieht daher „eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr“ als gerechtfertigt, „wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen“.

Das große Problem hier ist tatsächlich die Tatsache, dass Termine geblockt werden, die dann ja anderen Patienten nicht zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gibt es teils endlose Wartezeiten. Und der ein oder die andere ist furchtbar froh, wenn er oder sie einen Termin in zwei Monaten ergattern konnte. Ein „geschwänzter“ Termin bedeutet also nicht nur einen Leerlauf und Einnahmenausfall für die Praxis. Hinzu kommt immer noch ein Patient, der unnötig länger auf seinen Termin warten muss.

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