Strompreiserhöhungen der Tiwag beschäftigen die Gerichte

Tiwag: Gericht für Rückzahlung trotz Entlastungspakets

Mittwoch, 19. Februar 2025 | 11:05 Uhr

Von: apa

Der landeseigene Tiroler Energieversorger Tiwag hat in Verhandlungen rund um Strompreiserhöhungen der Jahre 2022/23 einen erstinstanzlichen Dämpfer abbekommen. In bisher elf Urteilen bestätigte das Bezirksgericht Innsbruck deren Unzulässigkeit und trug dem Landesenergieversorger die vollständige Rückzahlung an Kunden auf. Ein auspaktiertes 60 Mio. Euro schweres Entlastungspaket von Tiwag und Arbeiterkammer (AK) könne nicht in Abzug gebracht werden.

Dies erklärte der Anwalt der klagenden Kunden, Florian Scheiber, gegenüber der APA. Die Tiwag meldete inzwischen Berufung an. “Das Entlastungspaket war aus unserer Sicht für die Tiwag umsonst, wenn die Urteile bestätigt werden”, meinte der Rechtsanwalt zu den bereits geleisteten Zahlungen. Mit ersten Entscheidungen in zweiter Instanz rechnete er im Frühjahr. Die Beträge für eine etwaige Rückzahlung hängen indes vom Verbrauch der jeweiligen Kunden ab. Bei den von der Kanzlei betreuten Fällen seien dies Beträge zwischen 300 und 1.500 Euro.

Der Tiroler Rechtsanwalt war im Vorjahr neben der Strompreiserhöhung auch wegen Vertragskündigungen durch die Tiwag vor Gericht gezogen. Hier verbuchte der Landesenergieversorger einen juristischen Erfolg, denn die Klagen betreffend die Vertragskündigungen wurden abgewiesen, wie aus den der APA vorliegenden Entscheidungen hervorgeht. Die Tiwag hatte im Jahr 2023 tausende Verträge gekündigt, gleichzeitig jedoch günstigere Neuverträge angeboten.

Tiwag zugeknöpft, verweist auf Rechtmäßigkeit von Vertragskündigungen

Bei der Tiwag gab man sich gegenüber der APA zu den Urteilen in puncto Preisanpassungen zugeknöpft. Auf Nachfrage wollte man sich nicht weiter äußern. Die Berufung gegen die Urteile wurde jedoch bestätigt. Insgesamt 17 Klagen seien eingebracht worden, hieß es. Der Landesenergieversorger strich die festgestellte Zulässigkeit der Vertragskündigungen hervor und verwies auf die “wirksame Entlastung” durch das “Stromkostenentlastungspaket” gemeinsam mit der Strompreisbremse des Bundes.

AK-Musterklage als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt der gesamten Causa war eine erfolgreiche Musterklage der Tiroler Arbeiterkammer (AK) am Innsbrucker Bezirksgericht, die im Jahr 2023 vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebracht worden war. Dabei hielt das Bezirksgericht fest, dass die Preiserhöhung 2022 nicht rechtens erfolgt war. Daraufhin kam es zu einem Vergleich zwischen Tiwag und AK, der in einer “Stromkostenentlastung” in Höhe von 44 Mio. Euro für Haushaltskunden mündete. Insgesamt wollte die Tiwag für Haushalte, Unternehmen und Landwirtschaft rund 60 Mio. Euro in die Hand nehmen.

Die juristischen Auseinandersetzungen rund um die Strompreise der Tiwag schwelen bereits seit einigen Jahren und insbesondere seit Beginn der Teuerungswelle. Der Landesenergieversorger hatte Strompreiserhöhungen stets mit der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet. Das Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck hielt jedoch fest, dass die Preisanpassung auf Grundlage des ÖSPI dem Konsumentenschutzgesetz widerspreche. Ein konkreter Zusammenhang zwischen der Veränderung des ÖSPI und den tatsächlichen Kosten der Tiwag bestehe nicht, argumentierte das Gericht damals. Der Landesenergieversorger produziere deutlich mehr als die Hälfte seines verkauften Stroms selbst.

Die Causa hatte indes auch eine politische Schlagseite. Die Oppositionsparteien im Tiroler Landtag nahmen Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) als Eigentümervertreter vehement in die Pflicht, gegen die Strompreiserhöhungen aufzutreten. Auch der schwarze Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl präsentierte sich als treibende Kraft. Im Jahr 2024 wurde in der Satzung der Tiwag ein “kostengünstiger Preis” als Zieldefinition festgelegt. Außerdem wurde eine “personelle Neuaufstellung” angekündigt. Vorstandsvorsitzender Erich Entstrasser geht im Laufe des Jahres in Pension, dann wird die Tiwag von einem Dreier-Vorstandsteam geleitet.

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