Von: luk
Bozen – Der Todesfall eines vierjährigen Jungen am 6. Juli 2020 im Lido von Bozen könnte für die Eltern nun doch gerichtliche Konsequenzen haben. Laut Tageszeitung Alto Adige hat der Untersuchungsrichter die zwangsweise Anklageerhebung gegen sie verfügt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft zwei Mal die Einstellung der Ermittlungen gegen die Eltern beantragt.
Was war passiert: An jenem Sommertag waren die Eltern mit dem Vierjährigen im Bozner Lido. Einen kurzen Moment der Unachtsamkeit nutzte der Junge aus, um zu einem damals gesperrten Becken zu gehen. Obwohl die Eltern sein Verschwinden sofort bemerkten und Alarm schlugen, sollte es für den Bub keine Rettung mehr geben. Er wurde bewusstlos aus dem Wasser gezogen. Vier Tage später starb er im Krankenhaus.
In der Folge nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Lido-Verantwortlichen, einen Bademeister und drei Beamte der Stadtgemeinde Bozen auf. Im Raum steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung. Von Beginn an wurde auch gegen die Eltern des Jungen ermittelt. Doch für die Staatsanwaltschaft war bald klar, dass sie keine Mitverantwortung für den Tod des Kindes tragen.
Untersuchungsrichter Peter Michaeler beurteilt den Sachverhalt im Bezug auf die Rolle der Eltern jedoch anders. Er hat nun verfügt, dass die Staatsanwaltschaft für die Eltern die Einleitung des Hauptverfahrens beantragen muss.
Rechtsanwalt Marco Ferretti, der die Eltern vertritt, ist hingegen davon überzeugt, dass sich seine Mandanten keiner Straftat schuldig gemacht haben. Diesbezüglich verweist er auf ein Urteil des Kassationsgerichtshofes in einem ähnlich gelagerten Fall: Dort heißt es, dass ab dem Betreten der öffentlichen Badeeinrichtung die Verantwortungskette unterbrochen wird und voll auf die Betreiber des Schwimmbads übergeht.