Von: mk
Bozen – Nach dem Urteil des Kassationsgerichts muss der Mord an Nicoleta Caciula neu vor Gericht verhandelt werden, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Sollten sich die Verteidiger von Lorys Daniel Caciula auf kein verkürztes Verfahren einlassen, landet der Fall vor dem Schwurgericht in Bozen.
Bekanntlich war der junge Mann beschuldigt worden, am 17. Juli vor zwei Jahren seine 46-jährige Tante Nicoleta in Bruneck ermordet zu haben. Nachdem er im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden war, hat die Staatsanwältin Donatella Marchesini Beschwerde eingereicht – mit Erfolg: Der Vergleich wurde annulliert.
Marchesini hatte ins Feld geführt, dass von einem falschen Straftatbestand ausgegangen worden sei – und das Kassationsgericht gab ihr recht. Die Unterlagen des Falls wandern also wieder zum Untersuchungsrichter in Bozen. Der Termin der neuen Anhörung wurde auf den 11. Juni festgesetzt. Der Untersuchungsrichter, der sich an die Vorgaben der Kassation halten muss, ist verpflichtet, die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zukommen zu lassen, damit die Anklage abgeändert werden kann.
Die Anklage gegen Lorys Daniel Caciula, der inzwischen auf freien Fuß gesetzt worden war, muss auf vorsätzliche Tötung lauten. Ein neuer Staatsanwalt hat dann eventuell die Möglichkeit, weitere Ermittlungen zu veranlassen.
Das Kassationsgericht hat unterdessen seine Beweggründe vorgelegt, warum der Annullierung des Vergleichs stattgegeben worden war. Lorys Daniel Caciula war aufgrund der Anschuldigung verhaftet worden, den Tod seiner Tante verursacht zu haben, indem er ihr sie von hinten gewürgt und dabei eine Technik des Krav Maga – eine israelische Kampfsportart – angewandt habe.
Ein Gutachter war im ersten Verfahren allerdings zum Schluss gekommen, dass Nicoleta Caciula nicht erstickt, sondern einem Herzinfarkt erlegen sei, der durch den Kampfkunstgriff verursacht worden war. Deshalb war lediglich von Körperverletzung mit Todesfolge die Rede. Die Richter der Kassation stellten nun allerdings fest, dass der Angeklagte durch seinen Griff beim Opfer den Blutfluss zum Gehirn unterbrochen hat. Wenn diese Technik für eine Dauer von maximal sieben Sekunden ausgeführt wird, zielt der Angreifer darauf ab, das Opfer in einen Zustand der Bewusstlosigkeit zu versetzen.
Laut Kassationsgericht habe der Angeklagte das Opfer jedoch länger gewürgt und dadurch den Herzstillstand verursacht. Der Tod der Frau sei also die direkte und unmittelbare Folge einer absichtlichen Handlung des Angeklagten.