Von: mk
Bruneck – Die Generalstaatsanwaltschaft hat vor dem Kassationsgericht Rekurs gegen den gerichtlichen Vergleich zugunsten von Loris Daniel Caciula eingereicht, berichtet Alto Adige online. Caciula war im Rahmen des Vergleichs wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Der 22-Jährige soll am 17. Juli im vergangenen Jahr den Tod seiner Tante Nicoleta verursacht haben. Der junge Mann soll die 46-jährige Rumänin von hinten gewürgt haben, indem er eine Krav Maga-Technik angewandt hat. Krav Maga ist ein israelische Kampf- und Selbstverteidigungsdisziplin.
Die Frau wurde leblos in ihrer Wohnung in Bruneck aufgefunden.
Staatsanwältin Donatella Marchesini hat nun den Vergleich angefochten – wegen „irrtümlicher juristischer Einordnung“. Laut der Staatsanwältin habe es sich nicht um vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt, sondern um vorsätzliche Tötung.
Der Wille zu töten gehe aus der Dynamik des Tathergangs hervor, wird im Rekurs argumentiert. Caciula habe seinen Arm mehr als zehn Sekunden lang gegen den Hals seiner Tante gepresst. Laut Generalstaatsanwaltschaft hätte der 22-Jährige wissen müssen, dass dadurch die Atmung und der Blutfluss unterbunden wird.
Daniel Caciula habe laut Staatsanwaltschaft das Risiko des Tods seiner Tante in Kauf genommen. Laut dem gerichtlichen Vergleich, der abgeschlossen wurde, hat der 22-Jährige den Tod seiner Tante hingegen nicht gewollt. Der Tod sei vielmehr die unbeabsichtigte Folge des Krav Maga-Griffs gewesen, die der junge Mann deshalb ausgeführt habe, um sich angeblich vor Avancen zu schützen.