Von: luk
Bozen/Meran – Alexander Gruber (55), gegen den seit Sonntag wegen des Verdachts auf Totschlag der 39-jährigen Sigrid Gröber ermittelt wurde, ist am Donnerstag verhaftet worden.
Indes hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag um die Mittagszeit das zunächst unter Verschluss gehaltene Autopsie-Ergebnis veröffentlicht. Demnach steht zweifelsfrei fest, dass die Verletzungen, die bei Gröber festgestellt wurden, nicht von einem Treppensturz herrühren können.
Stumpfe Gewalteinwirkung wurde festgestellt. Außerdem geht aus dem Ergebnis hervor, dass Gröber eine Unterkühlung erlitten hat. Diese wiederum löste in Kombination mit den Verletzungen eine Atemkrise aus, die zum Tod führte.
Wörtlich schreibt die Staatsanwaltschaft:
Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sich nach der Obduktion durch den vom Amt beauftragten Pathologen, die Beweislage gegen den Beschuldigten erhärtet hat. Der
Pathologe hat festgestellt, dass die Leiche der geschädigten GRÖBER Sigrid mehrfache Verletzungen an Kopf, Hals, Brustkorb, oberen und unteren Gliedmaßen, einschließlich mehrfacher Brüche mehrerer Rippen, sowohl im vorderen Bereich (Brustkorb) als auch im hinteren Bereich (Rücken) aufwies.Es wurde festgestellt, dass die Verletzungen sowohl hinsichtlich ihres Ausmaßes als auch ihrer Verteilung am Körper mit einem zufälligen Sturz völlig unvereinbar sind, und auf den Einsatz stumpfer Gegenstände wie Schläge und Tritte zurückzuführen sind. Die Verletzungen, in Zusammenhang mit der Unterkühlung, die dadurch verursacht wurde, dass das Opfer nach dem Angriff über einen längeren Zeitraum der Kälte ausgesetzt war, haben eine Atemkrise verursacht, die zum Tode führte.
Da keine Fluchtgefahr bestand, die eine Festnahme durch die Gerichtspolizei oder die Staatsanwaltschaft rechtfertigen würde, ist aufgrund der Grundlage dieser Elemente, zusätzlich zu den anderen bereits verfügbaren und kürzlich erworbenen Indizien, ein sofortiger Antrag auf eine vorsorgliche Maßnahme gestellt worden. Die Maßnahme ist heute verfügt und sofort vollstreckt worden.
Es gilt immer die Unschuldsvermutung für den Verdächtigen, da diese Maßnahme im Rahmen der Voruntersuchung und nicht nach einem Gerichtsurteil getroffen wurde.
Nach seiner Festnahme ist Alexander Gruber von den Carabinieri nach Bozen überstellt worden. Die Ermittlungen leitete Staatsanwalt Günther Morandell.