Von: luk
Bozen – Die Verteidigung von Ester Quici (35) hat Berufung gegen das Urteil des Bozner Schwurgerichts im Todesfall Heuschreck eingelegt.
Auch die Staatsanwaltschaft hat das erstinstanzliche Urteil angefochten.
Quici wurde bekanntlich wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu 14 Jahren Haft verurteilt und wartet nun auf freiem Fuß auf die Berufungsverhandlung.
Für die Anwälte von Quici Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco ist das Urteil „nicht nachvollziehbar“. Staatsanwältin Daniela Pol pocht hingegen auf ihre ursprüngliche These, wonach Quici auf ihren Verlobten Alessandro Heuschreck (50) eingestochen und dann gewartet habe, bis er verblutete. Das wäre dann Mord gewesen.
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