Von: mk
Bozen – Im Todesfall Heuschreck hat Verteidiger Beniamino Migliucci noch am Freitag versucht, die Geschworenen mit einem sehr emotionalen Plädoyer von der Unschuld seiner Mandantin zu überzeugen. „Haben Sie nie unsinnige Dinge gesagt, aus Angst oder um sich zu verteidigen?“, fragte er. Man müsse sich in die Lage von Ester Quici am Todesabend ihres Verlobten zu versetzen. Nun ist ein Urteil gefallen.
Das Schwurgericht hat die Lebensgefährtin von Alessandro Heuschreck zu 14 Jahren Haft verurteilt. Staatsanwältin Daniela Pol hatte ursprünglich 24 Jahre gefordert. Der Vorwurf wurde von vorsätzlicher Tötung auf Körperverletzung mit Todesfolge herabgestuft. Heuschreck ist bekanntlich in der gemeinsamen Wohnung verblutet.
Die Tat hat sich am 21. März 2015 in der Wohnung in der Bozner Freiheitsstraße 50 zugetragen. Am Freitag hatte Quicis Anwalt noch auf mutmaßliche Ungereimtheiten in den Vorwürfen gegen die 34-Jährige hingewiesen, während sein Kollege Enrico Lofoco auf die Parallelen zu einem früheren Selbstverletzungsakt von Alessandro Heuschreck verwies.
Die Ermittler des RIS hätten laut Verteidigung bestätigt, dass auf Quicis Kleidung keine Blutspritzer waren. Wenn sie auf ihn eingestochen hätte, wären dort welche gewesen. Auch die medizinische Gutachterin der Staatsanwaltschaft habe erklärt, dass sich zumindest 14 der Stiche durchaus durch Selbstverletzung zurückführen ließen, so die Verteidigung.
Die Staatsanwaltschaft warf Quici allerdings vor, zu spät Hilfe gerufen zu haben, deshalb sei Heuschreck verblutet. Die Verteidiger von Quici kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.