Staatsanwaltschaft sieht fahrlässige Tötung gegeben

Tödlicher Sturz vom Gerüst: Arbeitgeber soll vor Gericht

Mittwoch, 12. Juli 2023 | 19:08 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Staatsanwaltschaft von Bozen hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Unternehmer (77) aus dem Trentino beantragt. Er ist der gesetzliche Vertreter einer Baufirma aus Bozen, die Abdelkarim Ben Said (64) aus Tunesien beschäftigt hat. Am 20. August 2022 verunglückte der Arbeiter tödlich, als er dabei war, die Decke im Eingangsbereich des Wohnbauinstituts in Bozen zu streichen.

Said stürzte laut Alto Adige online vom fahrbaren Gerüst, auf dem er tätig war und schlug mit dem Kopf gegen eine Betonbegrenzung. Im Krankenhaus erlag der 64-Jährige seinen schweren Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Tatbestand der fahrlässigen Tötung gegeben. Die Normen zur Arbeitssicherung seien nicht eingehalten worden. Das fahrbare Gerüst soll laut Anklage nicht korrekt aufgebaut gewesen sein, da das Geländer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angebracht war. Auch die Leiter, um auf das Gerüst zu steigen, sei nicht adäquat und zudem in schlechtem Zustand gewesen.

Der nächste Gerichtstermin wurde auf den 6. Dezember gelegt, um der Versicherung des Bauunternehmens Zeit zu geben, den Hinterbliebenen einen Entschädigungsvorschlag zu unterbreiten. Die Gattin, die drei Kinder sowie die neun Brüder des Unfallopfers haben sich als Nebenkläger eingebracht und fordern einen Schadenersatz in Höhe von zwei Millionen Euro.

Bezirk: Bozen