Von: mk
Bozen/Pfatten – Der 28-jährige Tourist aus Holland, der am 8. Juni 2021 auf der A22 bei Pfatten mit einem gefährlichen Wendemanöver einen tödlichen Unfall verursacht hat, will vor Gericht einen Vergleich abschließen. Bei dem Unfall ist bekanntlich der 35-jährige Meraner Francesco Severino ums Leben gekommen.
Der Mann war auf seinem Motorrad des Typs Yamaha XJ6 Diversion unterwegs gewesen. Seine Freundin hatte ihn auf ihrem eigenen Motorrad begleitet. Die junge Motorradfahrerin, die am Unfall beteiligt war, erlitt ebenfalls schwere Verletzungen. Die damals 21-Jährige wurde nach der Erstversorgung mit dem Hubschrauber in das Krankenhaus von Bozen transportiert.
Der vom Unfall betroffene Abschnitt war durch das Vorhandensein einer Baustelle gekennzeichnet, die unter anderem einen Fahrbahnwechsel sowie zwei getrennte Spuren für den Verkehr in Richtung Süden vorsieht. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der 28-jährige niederländische Staatsangehörige, der mit seinem Kleinbus auf der Fahrbahn der A22 in Richtung Süden unterwegs gewesen war, nach dem Fahrbahnwechsel mit einem gefährlichen und von der Straßenverkehrsordnung verbotenen Manöver die Fahrtrichtung gewechselt hatte. Um durch die Lücke an der Stelle des Fahrbahnwechsels wieder auf die Südfahrbahn zu gelangen, hatte er erneut die Fahrtrichtung geändert und dabei die zwei Motorradfahrer, die auf der Autobahn in Richtung Norden unterwegs gewesen waren, erfasst.
Die beiden Motorradlenker waren nicht mehr in der Lage gewesen, den Aufprall zu vermeiden. Severino hatte sein Motorrad erst am Tag zuvor vom Vertragshändler abgeholt.
Der 28-Jährige war zunächst wegen Tötung im Straßenverkehr ins Bozner Gefängnis überstellt worden, wurde dann aber zwei Monate später im August aus der Untersuchungshaft entlassen und kam auf freien Fuß. Der Mann kehrte in sein Heimatland zurück.
Das Strafverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Bozner Anwalt Marco Boscarol, der die Verteidigung des 28-Jährigen übernommen hat, beantragte nach dem Beweissicherungsverfahrens einen gerichtlichen Vergleich. Dieser sieht eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten vor. Die Staatsanwaltschaft hat sich mit dem Vergleich bereits einverstanden erklärt.
Der Vorverhandlungsrichter hat sich dazu noch nicht geäußert. Wie die italienische Tageszeitung Alto Adige berichtet, kann allerdings davon ausgegangen werden, dass der Vergleich angenommen wird.
Auf zivilrechtlicher Ebene befinden sich die Verhandlungen um Schadenersatz in der Abschlussphase. Die 21-Jährige, die bei dem Unfall schwerste Verletzungen erlitten hat, lag zehn Tage im Koma. Als sie wieder erwachte, konnte sie sich an den Unfall nicht mehr erinnern.