Von: mk
Innsbruck – Aus dem Gebiet zwischen dem Sellraintal und dem Inntal liegen dem Land Tirol derzeit Meldungen von 20 toten Schafen, etwa die Hälfte davon nachweislich mit Rissspuren, auf drei verschiedenen Almen vor. Nun sind die ersten Ergebnisse der DNA-Analyse eingelangt. „Bei den vier toten Schafen, die im Gemeindegebiet von Oberperfuss untersucht wurden, konnte ein Wolf nachgewiesen werden. Das zeigen die ersten genetischen Untersuchungen“, gibt Martin Janovsky, Beauftragter des Landes für große Beutegreifer bekannt.
Der Experte des Landes hatte nach einem Lokalaugenschein am Donnerstag vergangener Woche mehrfach darauf hingewiesen, dass man die Risse nicht eindeutig einem bestimmten Verursacher zuordnen könne. Es lagen auch keine Aufnahmen von Wildkameras vor. Insofern ist das Ergebnis der DNA-Analyse für Janovsky nicht sehr überraschend, auch wenn das unsystematische Vorgehen und die hohe Krafteinwirkungen eher auf einen Bären hingedeutet haben.
Noch ausständig sind die Ergebnisse der weiteren DNA-Proben von gerissenen Tieren auf der Inzinger und der Flaurlinger Alm. Diese werden in ein bis zwei Wochen vorliegen. Die Untersuchungen werden vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt.
Bär im Pitztal und im Außerfern
Soeben eingelangt sind auch die Untersuchungsergebnisse der Tupferproben aus dem Pitzal und dem Außerfern vom Juni dieses Jahres. Bei den drei gerissenen Schafen im Pitztal sowie dem Rotwildkadaver im Außerfern wurde jeweils ein Bär als Verursacher genetisch nachgewiesen. Ob es sich in beiden Fällen um denselben Bären handelt, ist aus dem Untersuchungsergebnis nicht abzulesen.
Keine weiteren Schadensmeldungen
Seit den letzten gemeldeten Rissen Mitte letzter Woche hat es aus dem Gebiet zwischen Sellrain und Inntal keine weiteren Schadensmeldungen gegeben. Auch gab es keine konkreten Hinweise auf einen großen Beutegreifer in Form von Aufnahmen aus Wildkameras. Jene Schafe, die kürzlich im Pitztal tot aufgefunden wurden, waren bereits stark verwest. Eine DNA-Analyse ist hier nicht mehr möglich.
Bei der Bezirkshauptmannschaft ist heute, Mittwoch, ein Antrag auf Entnahme von Beutegreifern nach dem Jagdgesetz eingegangen. „Die Behörde agiert hier in einem sehr engen rechtlichen Rahmen mit strengen Prüfmaßstäben, da es sich bei großen Beutegreifern um geschützte Tierarten handelt. Wir werden den Antrag prüfen“, erläutert Klaus Wallnöfer, Vorstand der Abteilung landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei.