Von: mk
Tramin – Nachdem über die lokalen Medien die Nachricht vom Fund eines Fötus in der Kläranlage Tramin verbreitet worden ist, stellt die Bozner Staatsanwaltschaft klar, dass Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Straftatbestands des Schwangerschaftsabbruchs im Sinne des Gesetzes Nr. 194 vom 22.05.1975 eingeleitet worden sind.
Das Alter des aufgefundenen Fötus weiblichen Geschlechts beträgt circa 20 Wochen, der Fötus weist keine äußerlichen Läsionen auf, die auf eine Fehlgeburt schließen lassen. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit von einem herbeigeführten Schwangerschaftsabbruch ausgegangen.
Um die Tatschuldigen ausfindig zu machen, wurden Überprüfungen anhand der entnommenen DNA-Proben und toxikologische Analysen vorgenommen, deren Ergebnisse nun abgewartet werden. Der Fötus bleibt, aufbewahrt in einem Kühlraum, unter Beschlagnahme.
Die Staatsanwaltschaft hat die Gerichtspolizei und die Carabinieri-Sondereinheit “NAS” mit der Ermittlung der Identität der Mutter beauftragt.